Bürgerbegehren: Es ist ein Instrument der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene. In wichtigen Angelegenheiten können Bürger einer kommunalen Gebietskörperschaft Antrag auf Bürgerentscheid stellen.

Volksbegehren: Auf Landes- und Bundesebene wird dieses Verfahren als Volksbegehren bezeichnet.

Allerdings gibt es Themenbereiche, die von diesem Instrument ausgenommen sind. Darunter können unter anderem der kommunale Haushalt und Personalfragen innerhalb von Verwaltungen fallen.