Oberverwaltungsgericht lehnt Berufung ab. Villenbesitzer in Bullenhausen können sich mit ihren Anträgen nicht durchsetzen

Bullenhausen. Die Deichmauer in Bullenhausen kann gebaut werden. Der 13. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes (OVG) in Lüneburg hat die Berufungszulassungsanträge der Kläger abgelehnt. Somit werden die Urteile des Verwaltungsgerichtes, das die vier Klagen gegen die Mauer im April letzten Jahres abgelehnt hatte, jetzt rechtskräftig. Wie berichtet, hatten sich die vier Anwohner mit ihren Klagen gegen einen auf Antrag des Harburger Deichverbandes erlassenen Planfeststellungsbeschluss gewandt.

Erlassen wurde der Beschluss zum Bau einer neuen und erhöhten Deichmauer in der Gemeinde Seevetal, Ortsteil Bullenhausen, vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz. Die vier Kläger, bis zu ihrem Tod hatte sich auch die Schauspielerin Inge Meisel gegen den Deichneubau gewehrt, wollten verhindern, dass ihnen die freie Sicht auf die Elbe "verbaut" wird.

Es geht um das ehemalige sogenannte "Prominentenviertel", das nördlich der jetzigen 1,30 Meter hohen Deichmauer liegt. Mehrere Villengrundstücke im Hochuferbereich sind nicht eingedeicht und sind nicht gegen Sturmfluten geschützt. Bei einer Sturmflut aber wären nicht nur die Villen in dem Hochuferbereich ungeschützt. Die fehlende Deichsicherheit in diesem Bereich könnte auch Teile des Ortes in Gefahr bringen. Das hatte die Bullenhausener gegen die Blockadehaltung der Anwohner des "Prominentenviertels" aufgebracht. Die direkten Anwohner wollten mit ihren Klagen erreichen, dass keine neue Mauer gebaut wird, sondern ein grüner Deich angelegt werden sollte. Der Planfeststellungsbeschluss sieht den Bau einer zwei Meter hohen Mauer, die zum jetzigen Standort um einige Meter versetzt werden soll.

Am Ende konnten sich die vier Kläger mit ihren Forderungen nach einem begrünten Deich nun also nicht durchsetzen. Im Berufungszulassungsverfahren hatten sie damit argumentiert, ein grüner Deich würde besser vor Sturmfluten schützen und könne auch weitaus kostengünstiger als eine Deichmauer errichtet werden. Dagegen hält das Gericht, dass der Bau eines grünen Deichs wesentlich mehr Fläche brauchen würde, als ein Mauer. Es müssten Gründstücksteile der unmittelbaren Elbanlieger gekauft werden. Das wiederum würde die Kosten für den Deichbau um einiges verteuern. Bei ihrer Abwägung sind die Richter zu dem Schluss gekommen, den Villenbewohnern ist eine Beeinträchtigung ihrer freien Aussicht auf die Elbe zuzumuten. Sie gaben Deichsicherheit und dem verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeldern den Vorrang.