Die Richter des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg haben sich in ihrer Abwägung klar für die Sicherheit aller, für den sorgsamen Umgang mit Steuergeldern und gegen die Empfindlichkeiten der Villenbesitzer entschieden.

Damit ist dieser unsägliche Deichkrieg von Bullenhausen wohl endgültig beendet, und die Deichmauer kann gebaut werden. Beim Hochwasserschutz kann es nicht um die schöne Aussicht einiger weniger auf den unbestritten schönen Elbstrom gehen.

Sicherlich, niemand schaut gerne auf eine Mauer, wenn er sich denn für das Landleben mit Flussblick und eigenem Zugang zum Elbstrand entschieden hat. Andererseits darf bei dieser ganzen Debatte keineswegs vergessen werden, dass die Elbvertiefung in absehbarer Zukunft ansteht. Um so wichtiger wird der effektive Hochwasserschutz. Und noch etwas darf beim Deichkrieg von Bullenhausen nicht vergessen werden: Es geht nicht nur um den Hochwasserschutz für einige wenige Villenbesitzer. Es ist sehr wohl anzunehmen, dass deren Hausratversicherung hoch genug abgeschlossen wurde, um im Ernstfall für einen angemessenen Schadensersatz zu sorgen. Es geht um die Sicherheit von Bullenhausen.

Wenn die Elbe weiter ausgebaggert worden ist, dann hat das unweigerlich Auswirkungen auf die Intensität kommender Sturmfluten. Und dann könnte in Bullenhausen manche Existenz auf dem Spiel stehen.