Gerechtigkeit ist gefragt. Und so macht es Sinn, dass alle Straßen in der Stadt nach geltenden Ausbauregeln fertiggestellt und die Anlieger an den Baukosten beteiligt werden.

In den meisten Fällen gibt es kaum einen Anlieger, der grundsätzlich etwas gegen einen Straßenausbau vor seiner Haustür hat, allenfalls gegen die Kostenbeteiligung.

Nur gelingt es Bezirksverwaltung und Politik nicht immer, dem Bürger die Notwendigkeit zu Art und Umfang des gewünschten Straßenausbaus deutlich zu machen. Wer an einer nicht gut ausgebauten Holperstrecke wohnt, die vom Durchgangsverkehr aus Angst vor Achsenbruch gemieden wird, verspürt auch nicht unbedingt den Wunsch nach einer glatten Asphaltpiste, die auf den Straßenverkehr anziehend wirkt. So ist die Sorge von Anwohnern der Großen Straße in Eißendorf zu verstehen, die befürchten, dass mit dem Ausbau ihres Straßenabschnitts eine geeignete Abkürzung für Bewohner aus dem Landkreis geschaffen wird. Die Ausschilderung als Tempo 30-Zone könnte die Durchfahrt unattraktiv machen.

Die Gerechtigkeit der Kostenbeteiligung von Anliegern/Grundeigentümern ist indes von der Finanzbehörde herzustellen. Und da ist zu befürchten, dass mit Standardprogrammen auf Einzelschicksale zu wenig Rücksicht genommen wird. Wer viele Tausend Euro Ausbaubeitrag leisten soll und kein Geld auf der hohen Kante liegen hat, könnte dadurch gerade als älterer Mensch in finanzielle Nöte geraten.