Die Straßenreinigung in der Gemeinde Seevetal ist ausgefallen.

Seevetal. Der Grund: Die Kehrmaschinen können aus technischen Gründen nicht nur bei Schneefall, sondern auch bei trockener Kälte nicht eingesetzt werden. Bei Schneefall und Eisglätte unterhält die Gemeinde einen Winterdienst vor allem auf den Straßen, die von Bussen und Schulbussen genutzt werden. Die übrigen Straßen werden nicht geräumt. Die Gemeinde weist hin auf die Räumpflicht der Grundstückseigentümer auf den Gehwegen, die an ihre Grundstücke grenzen. Gehwege sind in einer Breite von 1,50 Meter von Schnee und Eis zu befreien. Bei Eis und Glätte sei so zu streuen, dass ein sicherer Weg vorhanden ist. Die Räum- und Streupflicht besteht an Werktagen zwischen 8 und 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen zwischen 9 und 20 Uhr.