Die Temperaturen sind unter null Grad gesunken, Schnee und Eis verwandeln Straßen und Gehwege in Rutschbahnen, da gilt für Bürgerinnen und Bürger: Rad- und Gehwege mit einer geringeren Breite als 1,20 Meter müssen ganz, die übrigen mindestens in einer Breite von 1,20 Meter mit Sand, Granulat oder anderen abstumpfenden Material gestreut sowie schneefrei gehalten werden.

Buchholz. Das gilt auch für den Fall, dass gar kein Gehweg vorhanden ist. Dann muss am Fahrbahnrand ein ein Meter breiter Streifen frei von Schnee und Eis sein.

Ist die weiße Pracht über Nacht gefallen, muss der Winterdienst werktags bis 7 Uhr erledigt sein, sonn- und feiertags bis 9 Uhr. Sollte es tagsüber weiter schneien, muss bei Bedarf erneut geschoben und gestreut werden - bis maximal 20 Uhr. Und weil Streusalz der Umwelt schadet, darf es nur an gefährlichen Stellen oder bei extrem hartnäckigem Eis eingesetzt werden. Wenn die Temperaturen steigen, muss von den genannten Wegen trotzdem noch das (Rest)Eis entfernt werden.

Zudem bittet die Stadt darum, dass Granulat- und sonstige Streureste beseitigt werden, wenn keine Glättegefahr mehr besteht.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig seinen Winterdienst vernachlässigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss damit rechnen, ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro zahlen zu müssen. Wer Fragen zum Winterdienst hat, wendet sich an Jennifer Wirnhier unter Telefon: 04181/21 46 76.