In Köln und Osnabrück gibt es sie schon: Eine Kulturförderabgabe oder der Bettensteuer, die Hotelgäste aus Anlass ihrer Übernachtung im Hotel an die jeweilige Stadtkasse bezahlen.

Lüneburg. Eine solche Abgabe würden auch die von der IHK Lüneburg-Wolfsburg befragten Mitgliedsbetriebe aus dem Gastgewerbe akzeptieren - Vorraussetzung wäre jedoch, dass die Mittel zweckgebunden der Tourismusförderung zugute kommen und ein Mitspracherecht der Betriebe bei der Verwendung der Gelder existiert. Außerdem sollten alle vom Tourismus profitierenden Gewerbe eingebunden werden.

Die IHK Vollversammlung hatte sich noch vor kurzem gegen die Einführung einer Kulturförderabgabe ausgesprochen. Ihr Argument: Die Zweckbindung des Geldes sei nicht gewährleistet. Eine Mitsprache bei der Verteilung der Mittel hält aber Ulrich Völker, kulturpolitischer Sprecher der Stadtratsfraktion der Grünen in Lüneburg, für unpraktikabel: "Aus haushaltsrechtlichen Gründen kann die Stadt ihre freiwilligen Ausgaben im Bereich der Kultur derzeit gar nicht beliebig erhöhen." Das Haushaltsdefizit der Stadt sei zu hoch, die Gelder müssten in die Schuldentilgung gehen - so wollen es die Haushaltsgesetze.

Seiner Vorstellung nach sollte das Geld aus der Abgabe in den allgemeinen Haushalt fließen, um damit Kulturprojekte anzuschieben. "Denkbar wäre auch eine Stiftung, die aus freiwilligen Beiträgen der Tourismusbetriebe finanziert wird - das wäre eine elegantere Lösung, denn dort ist es ein Mitspracherecht der Stifter vorgesehen", sagt er. Am Mittwoch, den 8. Dezember, soll das Thema Kulturförderabgabe noch einmal auf der Tagesordnung des Finanzausschusses der Stadt stehen.

Für absolut unpraktikabel hält Martin Zackariat, Lüneburger Kreisvorsitzender des Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga), den Vorschlag der IHK: "Wer soll denn kontrollieren, wohin das Geld geht, das über die Abgabe rein kommt?" Auch bei allen anderen Abgaben, Steuern und Beiträgen fließen die Mittel in die städtischen Haushalte - ohne dass jemand daran Bedingungen knüpfen könnte.