Landkreis Harburg wehrt sich gegen Pläne des Landes, Höhenbeschränkungen aufzuheben

Winsen. In Zukunft sollen Windräder im Landkreis Harburg auch in Wäldern gebaut werden dürfen. Außerdem soll die derzeit geltende Höhenbegrenzung für Windanlagen fallen. Das geht aus dem Änderungsentwurf des Landesraumordnungsprogramms (LROP) des Landes Niedersachsen hervor. 2008 hatte das Land sein Raumordnungsprogramm aktualisiert. Jetzt, zwei Jahre später, will das Land einige Änderungen nachträglich einarbeiten. Wie für den Landkreis Harburg das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP), ist für das Land Niedersachsen das LROP ein Steuerungsinstrument für die grobe Planung. Das Land steckt beispielsweise Vorranggebiete für Bodenabbau, für Logistikansiedlungen und auch für Windkraftanlagen ab.

Bislang konnte der Landkreis selbst bestimmen, in welcher Höhe die Windkrafträder gebaut werden durften. Beschließt der Landtag in Hannover nun aber diese Änderungen für das LROP, dann steht der Landkreis Harburg in "der Anpassungspflicht". Der Kreis und die Kommunen müssen also höhere Anlagen zulassen. Stefano Panebianco, bei der Kreisverwaltung zuständig für die Kreisentwicklung, dazu: "Hinter dem Verzicht auf die Höhenbegrenzung steht natürlich die Forderung nach mehr Raum für alternativen Energien. Wogegen wir als Kreis sagen, dass wir vor Ort regeln wollen, wie hoch die Anlagen sein dürfen, und wo wir sie zulassen können."

Auch wenn der Kreistag wie auch die Kreisverwaltung darauf hoffen, dass das Land diese aus Sicht des Kreises unsinnige Änderung zurücknimmt, nimmt der Landkreis trotzdem offiziell Stellung zu der geplanten Vorgabe. In der Stellungnahme der Kreisverwaltung, der der Kreisentwicklungsausschuss in seiner jüngsten Sitzung zugestimmt hat, heißt es: "Ein genereller Verzicht auf Höhenbegrenzungen wird seitens des Landkreises abgelehnt. Insbesondere im Einzelfall können aus fachlicher Sicht Höhenbegrenzungen sinnvoll und notwendig sein, so zum Beispiel aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes sowie zur Gewährleistung der Flugsicherheit." Ein Aufstellen von Windkrafträdern in Waldgebieten widerspreche, so die Kreisverwaltung in ihrer Stellungnahme an das Land, dem Gedanken der Naherholung, und sei nur in "absoluten Ausnahmefällen" sinnvoll.

In der Stellungnahme heißt es weiter: "Letztlich entstehen dem Landkreis nicht unerhebliche Kosten für eine flächendeckende Überprüfung und Dokumentation der Waldgebiete, die ohne die Ergänzung entbehrlich gewesen wären. Der Landkreis plädiert daher dafür, die bisherige Regelung beizubehalten." Panebianco: "Aus unserer Sicht wirft das neue Instrumentarium mehr rechtliche Fragen als Antworten auf." Der Kreis jedenfalls lehne diese neuen Regelungen entschieden ab.

Das kann der Landkreis Harburg in seiner offiziellen Stellungnahme zwar tun, aber letztendlich entscheidet der Landtag in Hannover darüber, ob er den Änderungen für das Landesraumordnungsprogramm zustimmen oder ablehnen wird. Auch die vom Land im LROP vorgesehenen Vorrangflächen für den Bodenabbau im Landkreis Harburg sorgten im Kreisentwicklungsausschuss für Unmut. Die bisherigen Sandabbauflächen in Beckedorf, im Tötensener Sund und in Vierhöfen sind auch in dieser Änderung des LROP dargestellt. Insbesondere in Vierhöfen wurden bereits große Probleme mit dem Grundwasser festgestellt. Durch den Sandabbau sinkt auch der Grundwasserspiegel.

Aus Sicht des Landkreises sollte das Vorranggebiet Tötensener Sund "ersatzlos" gestrichen werden, weil die Erschließung der Abbauflächen entweder durch Wohngebiete oder schützenswerte Naturflächen erfolgen müsste. Beides sei abzulehnen.