Staatsanwaltschaft untersucht jetzt den neuen Fall um die “Ekel-Eier“ im Wistedter Geflügelmastbetrieb “Moorhof Schwerk“

Wistedt/Stade. Die Ermittlungen der Stader Staatanwaltschaft wegen des Lebendrupfes im Wistedter Geflügelmast-Betrieb Schwerk stehen kurz vor dem Abschluss. Das teilte jetzt der Sprecher der Stader Staatsanwaltschaft, Kai Thomas Breas, mit.

Wie berichtet, hatte die Tierschutz Stiftung Vier Pfoten im letzten Sommer Anzeige gegen den Betrieb wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erstattet. Den Tierschützern war es mit heimlich aufgenommenen Videos gelungen, Beweise dafür vorzulegen, dass in dem Wistedter Betrieb lebende Gänse auf bestialische Weise mit maschinen gerupft wurden. Diese Maschinen sind ausschließlich für en Einsatz bei toten Gänsen erlaubt. Viele Tiere überlebten die Prozedur nur schwer verletzt. Breas: "Die Ermittlungen gegen den Betrieb wegen des Lebendrupfes haben sich überaus schwierig gestaltet, weil der Weg der Federn und Daunen, die von dem Betrieb verkauft worden waren, im Einzelnen nachvollzogen werden musste. Dazu mussten alle beschlagnahmten Buchhaltungsunterlagen akribisch durchgearbeitet werden." Zum Ergebnis der Ermittlungen wollte sich Breas noch nicht äußern.

Mit dem Abschluss der Lebendrupf-Akte aber beschäftigt der Fall Schwerk die Stader Staatsanwälte auch weiter. Dieses Mal müssen sie die Frage klären, ob der Betrieb gegen das Lebensmittelgesetz verstoßen hat. Wieder hatten die Tierschützer von Vier Pfoten den Betrieb angezeigt. Wie berichtet, steht der Wistedter Betrieb jetzt im Verdacht, sogenannte Balut-Eier an Asia-Läden unter anderem in Hamburg verkauft zu haben. Balut-Eier sind angebrütete Enteneier, die in Asien als Delikatesse gelten (das Abendblatt berichtete).

Breas: "Die Strafanzeige ging über eine renommierte Hamburger Anwaltskanzlei in Hamburg bei uns ein. Wir müssen jetzt prüfen, ob die Eier ungeeignet für den Verzehr oder sogar gefährlich für den Menschen sind. Die Tatsache, dass angebrütete Enteneier in Europa ein Tabu sind, reicht nicht aus, um hier einen Straftatbestand zu erkennen." In diesem Verfahren gegen den Betrieb Schwerk stehe die Staatsanwaltschaft noch ganz am Anfang.

Die Tierschützer von Vier Pfoten gehen davon aus, dass die Eier oder die Verpackungen, in denen die Enteneier in den Handel gelangten hätten gekennzeichnet werden müssen mit dem Vermerk: "Für den menschlichen Verzehr nicht geeignet".