Den Verlässlichen Grundschulen in Niedersachsen droht ihr hoch qualifiziertes Personal außerhalb der Unterrichtsstunden abhanden zu kommen

Buchholz. Das befürchtet die SPD-Landtagsabgeordnete Silva Seeler. Grund ist eine Entscheidung des Bundesarbeitgerichts, wie aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleinen Anfrage der Abgeordneten aus Buchholz im Niedersächsischen Landtag hervorgeht.

Nach Ablauf der bestehenden Verträge dürfen Sozialpädagogen demnach nur noch wie Erzieher entlohnt werden - das kann bis zu 1100 Euro brutto im Monat weniger bedeuten. Die Landesschulbehörde hat die Schulen bereits informiert.

Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24. März 2010 kann die bisherige Praxis zur Gehaltseinstufung von pädagogischen Mitarbeitern in Niedersachsen nicht mehr eingehalten werden, teilt die Landesregierung mit.

Für die Festlegung der Entgelte, wie das Gehalt der Erzieher und Sozialpädagogen im Amtsdeutsch heißt, ist laut dem Gericht nicht mehr schwerpunktmäßig die Qualifikation, sondern die ausgeübte Praxis entscheidend. Bei den Unterrichts ergänzenden Angeboten an Grundschulen, begründen die Richter die Gehaltsabstufung, würden die pädagogischen Mitarbeiter eine Tätigkeit ausüben, die der von Erziehern entspreche.

Bisher durften Sozialpädagogen nach der Entgeltgruppe 9 bezahlt werden, in Zukunft nur noch nach der Entgeltgruppe 6. Das bedeutet: Lag der mögliche Höchstverdienst für Sozialpädagogen bei 3400 Euro, liegt er in Zukunft nur noch bei 2300 Euro.

Silva Seeler geht davon aus, dass die Verlässlichen Grundschulen im Land zunehmend Probleme bekommen werden, höher qualifizierte pädagogische Mitarbeiter zu halten oder einzustellen. Mitarbeiter mit der Qualifikation von Sozialpädagogen, sagt die SPD-Abgeordnete, würden sich bemühen, einen anderen Job zu finden. Die pädagogischen Mitarbeiter an den Verlässlichen Grundschulen ermöglichen den Ganztagsschulbetrieb: Die Honorarkräfte helfen zum Beispiel bei den Hausaufgaben, lehren HipHop-Tanz oder machen mit den Kindern Rollenspiele zur Gewaltprävention.

Wie sollen Schulen in Zukunft qualifizierte Mitarbeiterinnen anwerben können, wenn die Gehaltsaussichten für diese derart unangemessen ausfallen, wollte Silva Seeler von der Landesregierung wissen? Antwort: "Das Entgelt ist für die Tätigkeiten von Erzieherinnen und Erziehern oder vergleichbarer Personen tarifgerecht."