Die Flagge aus den Farben Schwarz, Rot und Gold steht seit der Zeit der Befreiungskriege Anfang des 19. Jahrhunderts als Symbol für die gewünschte nationale Einheit Deutschlands unter demokratischen Vorzeichen. Ein Ursprung der Farben Schwarz-Rot-Gold liegt auch in den Befreiungskriegen. Es waren die Uniformfarben des Lützowschen Freikorps, das zumeist aus Studenten bestand.

Die Nationalhymne besteht ausschließlich aus der dritten Strophe des Deutschlandliedes von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben, verfasst 1841 auf Helgoland. Die Melodie stammt aus der früheren Kaiserhymne "Gott erhalte Franz, den Kaiser" von Joseph Haydn. Während der Weimarer Republik erklärte Reichspräsident Friedrich Ebert 1922 das Deutschlandlied mit allen drei Strophen zur Nationalhymne des Deutschen Reichs.

Bundeskanzler Konrad Adenauer schrieb an Bundespräsident Theodor Heuss die Bitte der Bundesregierung, das Hoffmann-Haydnsche Lied als Nationalhymne anzuerkennen. Er fügte hinzu: "Bei staatlichen Veranstaltungen soll die dritte Strophe gesungen werden". Am 6. Mai 1952 wurde das Lied mit dritter Strophe schließlich die Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland.