Richterin Barbara St. war von Vorwürfen der uneidlichen Falschaussage freigesprochen worden. Staatsanwaltschaft: “Wir halten das Urteil für falsch“.

Harburg. Der Gerichtsstreit um Richterin Barbara St. und den Polizeibeamten Jörn Ewald T. sowie zwei weitere Angeklagte, die während eines Prozesses vor dem Harburger Amtsgericht gelogen haben sollen, beschäftigt erneut die Justiz. Wie berichtet , war das Quartett von den Vorwürfen der uneidlichen Falschaussage und des Verdachts der versuchten Strafvereitelung freigesprochen worden. Nun legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein. "Wir halten das Urteil für falsch", sagt Wilhelm Möllers, Sprecher der Hamburgischen Staatsanwaltschaft.

+++ Falschaussage? Amtsgericht spricht angeklagte Richterin frei +++

Hintergrund des Verhandlungsmarathons sind Auseinandersetzungen, die sich im November 2007 im Naturschutzgebiet Westerweiden auf Finkenwerder zugetragen hatten. Anlieger und Vertreter des Be- und Entwässerungsvereins (BEV) werden dazu von Amts wegen eingeladen. Holger M., Patricia Sch., Barbara St. und Jörn Ewald T. waren dabei sowie der damalige Vorsitzende des BEV, Obstbauer Heinrich Q. Als sie die Westerweiden betreten wollten, protestierten Mitglieder des Schlickfall-Vereins dagegen, Q. soll die Aktivisten mit "Ihr seid Spinner" tituliert haben. Amtsrichter Ulf Panzer verurteilte Q. zu einer Geldstrafe und beschuldigte Richterin, Polizisten sowie Patricia Sch. und ihren Lebensgefährten Holger M. der Lüge. Nun muss sich das Landgericht damit befassen.