Für Richterin Barbara St. hätte eine Verurteilung ein Disziplinarverfahren nach sich gezogen. Die Taktik ihres Verteidigers ging allerdings auf.

Hamburg. "Freispruch", urteilte Richter Jan Malte Thies vom Amtsgericht Harburg, und die vier Angeklagten, darunter der Polizeibeamte Jörn Ewald T. und die Finanzrichterin Barbara St., atmeten auf. Das Quartett hatte sich wegen uneidlicher Falschaussage und versuchter Strafvereitelung zu verantworten. Ihm wurde zur Last gelegt, in einem vorangegangenen Verfahren, in dem es um einen Streit bei einer Begutachtung von Gräben in einem Naturschutzgebiet auf Finkenwerder ging, gelogen zu haben.

Richterin Barbare St., für die eine Verurteilung ein Disziplinarverfahren nach sich gezogen hätte, setzte auf ihren Verteidiger Otmar Kury, Vorsitzender der hanseatischen Rechtsanwaltskammer. Dessen Taktik, die Zeugen, Angehörige des Naturschutzvereins "Schlickfall", in Widersprüche zu verstricken und als unglaubwürdig darzustellen, ging offenbar auf. "Der Richter vertraute ihnen nicht, hob hervor, dass er die Angeklagten für unschuldig hält", so Kury. Auch die Staatsanwaltschaft hatte den Freispruch beantragt.