Die Zahlenscheibe drehen bis die weiße Pfeilspitze die aktuelle Uhrzeit anzeigt und die Parkscheibe gut sichtbar vor die Windschutzscheibe platzieren - so einfach ist es, sein Auto sorgenfrei für zwei Stunden am Rand der Winsener Bahnhofstraße abzustellen. Einfachheit war auch das Motiv, die sogenannten Parkraumbewirtschaftungszonen hierzulande einzuführen. Als Schritt zur Lichtung des deutschen Schilderwaldes sollte es ausreichen, wenn Schilder am Eingang der P-Zone auf die im gesamten Bereich geltende Parkscheibenpflicht hinweisen.

Dass in der Folge die bisherigen Schilder mit dem weißen P auf blauem Grund vor den Parkbuchten verschwanden, sorgte aber für Verunsicherung - nicht nur in Winsen. Und neben Autofahrern waren auch Juristen verunsichert. Denn seit April 2010 ist die P-Zone aus formalen Gründen nicht mehr in der Straßenverkehrsordnung enthalten.

Die Parkraumbewirtschaftungszone in der Bahnhofstraße war also von Anfang ihrer einjährigen Existenz an nichtig. Strafzettel aus dieser Zeit können vor Gericht angefochten werden. Dieses Beispiel zeigt wieder einmal, dass nicht alles gerecht ist, was rechtens ist. Manch einer dürfte der Stadtverwaltung angesichts teilweise hoher Gebühren vieler staatlicher Leistungen zwar eine solche juristische Niederlage gönnen. Doch die in Winsen geltende zweistündige Kostenfreiheit auf öffentlichen Stellplätzen ist sehr kulant. Unverschämt sind nur die horrenden Rechnungen, die einige private Abschleppdienste verlangen.