35 Prozent. Jahrelang ist diese Quote gleich einem Synonym genutzt worden für den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kleinkinder. Der Stichtag rückt nun immer näher. Vom Sommer kommenden Jahres an können Eltern ihn geltend machen - unabhängig davon, ob sie arbeiten oder nicht.

Und da es nun bald wirklich so weit ist, zeigt sich: Die 35-Prozent-Marke, an der sich viele Kommunen lange orientiert haben, ist wohl zu niedrig angesetzt. Allenfalls mag sie als Durchschnitt taugen. In ländlichen Regionen werden womöglich weniger Plätze genügen. In den Städten dürfte der Bedarf deutlich größer sein.

Den Niedersächsischen Städtetag treibt nun die Sorge um, dass viele seiner Mitglieder auf den Kosten sitzen bleiben könnten. Diese Sorge ist einerseits nachvollziehbar: Es ist für die ohnehin mehr als klammen Kommunen schwer zu ertragen, wenn in Berlin Gesetze gemacht werden, für die sie dann teuer bezahlen müssen.

Andererseits dürfen die Städte und Gemeinden nicht außer Acht lassen, dass sie mit der Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen nicht nur eine lästige, weil teure Pflicht erfüllen. Vielmehr schaffen sie auch etwas: einen Standortvorteil nämlich. Insbesondere für junge Familien, in denen beide Elternteile berufstätig sein wollen oder müssen, kann eine gute Kinderbetreuung heute ein ganz entscheidender Faktor bei der Wahl des Wohnortes sein. Kommunen, die Betreuungspläze schaffen, investieren auch in ihre Zukunft.