Wegen des Testbetriebs der Polizei in Niedersachsen mit einer unbemannten Überwachungsdrohne ist ein Streit ausgebrochen.

Nach Ansicht des niedersächsischen Datenschutzbeauftragten Joachim Wahlbrink würden die Testflüge der mit einer Kamera ausgestatteten Schwebeplattform gegen das Datenschutzgesetz verstoßen.

Die niedersächsische Polizei testet einen Quadrokopter seit eineinhalb Jahren. Er soll eine Flugdauer von 18 Minuten, einen Flugradius von 500 Metern haben und 680 Gramm wiegen. Offenbar gibt es noch Probleme mit den Flugeigenschaften: Das "fliegende Auge" soll bei starkem Wind noch zu instabil sein. Bei der Verfolgung von Straftätern in Mais- und Getreidefeldern, der Vorbereitung von Einsätzen des Sondereinsatzkommandos oder der Aufklärung bei großen Demonstrationen könnte die Drohne helfen.