Was bedeutet der haushaltslose Zustand für Neu Wulmstorf? Laut die Niedersächsischer Gemeindeordnung (§ 88) dürfen Gemeinden ohne gültigen Haushalt nur Auszahlungen leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet sind. Investitionen sind nur erlaubt, wenn Beträge im Haushaltsjahr eines Vorjahres vorgesehen waren. Neu Wulmstorf darf deshalb mit dem geplanten Feuerwehrneubau beginnen. Schlaglöcher dagegen nur reparieren, wenn sie so verkehrsgefährdend sind, dass die Gemeinde verklagt werden könnte. Theoretisch müsste die Gemeinde alle freiwilligen Leistungen einstellen: etwa den Pädagogischen Mittagstisch beenden, das Hallenbad vorübergehend schließen. Ausgaben sind erst wieder erlaubt, wenn der Landkreis den Haushalt genehmigt und die Satzung veröffentlich ist. Einigt sich der Rat im April, könnte Neu Wulmstorf frühestens Mitte Juni wieder handlungsfähig sein.