Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht. Weil sich die Politik in Berlin offensichtlich nicht in der Lage sieht, das Grundgesetz zu ändern, müssen die Menschen, die auf Hartz IV angewiesen sind, bald zwei Anträge bei zwei Behörden stellen.

Das Bundesverfassungsgericht hat sicher seine Argumente für die Entscheidung, die Arge sei verfassungswidrig. Für eine Grundgesetzänderung bedarf es einer Zweidrittel-Mehrheit. Die Unfähigkeit der Politik, diese Hürde zu nehmen, wird auf dem Rücken der Menschen ausgetragen, die in diesem Land sowieso keine Lobby haben. In Zeiten wie diesen kann es sehr schnell gehen mit dem Verlust der Arbeit. Wer dann nach einem Jahr immer noch keine neue Stelle hat, der muss Hartz IV beantragen. Der mit dem neuen Gesetz programmierte Behördenwahnsinn ist eine weitere Erniedrigung, die der Steuerzahler auch noch teuer bezahlen muss.