Da landet ein Schreiben des Energieversorgungsunternehmens im Briefkasten, man ärgert sich über die angekündigte Preiserhöhung, heftet es ab - und zahlt. Weil man ja sowieso nichts machen kann. Denkt man.

Und doch: Der Termin gestern im Kreishaus Winsen hat mal wieder gezeigt, dass es sich lohnt, sich zu informieren, Widerspruch einzulegen. Einzelkämpfer muss dabei keiner sein. Die Verbraucherzentrale Hamburg informiert umfassend im Internet und über eine persönliche Beratung. Im Zentrum des Urteils des Amtsgerichts Winsen stand das sogenannte Kleingedruckte, eine Klausel, in der es heißt, dass E.on Hanse berechtigt ist, die Gebühren der Preisentwicklung auf dem Wärmemarkt anzupassen. Um dagegen vorgehen zu können, muss man das Kleingedruckte aber erst einmal lesen, bevor man das Schreiben wegheftet - es lohnt sich!