Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat das vor 18 Monaten erlassene Alkoholverbot auf offener Straße in einem Kneipen- und Diskothekenviertel in der Stadt Freiburg für rechtswidrig erklärt. Das Verbot verstoße gegen Freiheitsrechte. Zu viele Besucher des Kneipenviertels seien betroffen, von denen trotz Alkoholkonsums keine Gewalt ausgehe, argumentierte das Gericht. Der VGH erklärte auch den sogenannten Randgruppentrinkparagrafen für unzulässig. Dieser verbietet das dauerhafte Verweilen im Stadtgebiet, um Alkohol zu trinken.

Ähnlichkeiten zu dem Alkoholverbot in Neu Wulmstorf sind unverkennbar: "Wir prüfen jetzt, ob das Urteil Auswirkungen auf Neu Wulmstorf hat", sagte gestern die Leiterin des Fachbereichs Ordnung der Gemeinde, Nina Nadstazik. Möglicherweise hätten die Alkoholverbote in Freiburg und Neu Wulmstorf ganz unterschiedliche Rechtsgrundlagen. Nina Nadstazik: "Die haben ein anderes Landesrecht."