Eine Notfallsituation, die den Einsatz einer Dorfhelferin rechtfertigt, ist unter anderem: Wenn die Mutter durch Krankheit vorübergehend arbeitsunfähig ist. Sie ins Krankenhaus oder zur Kur muss. Weil sie aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden eine Schonung verordnet bekommt oder ein Kind ins Krankenhaus begleiten muss. Die gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen bewilligen den Einsatz einer Dorfhelferin in der Regel wenn: Drei Kinder unter zwölf Jahren im Haushalt zu versorgen sind. Zwei Kinder unter sechs Jahren oder ein Säugling bis zu neun Monaten oder ein pflegebedürftiges Kind zu versorgen sind, und wenn keine andere im Haushalt lebende Person helfen kann.