Nach Angaben von Edeltraut Grattolf stand der auf städtischem Grund und Boden. Warum glaubt ihr keiner?

Wilhelmsburg. Edeltraut Grattolf ärgert sich über die Hamburger Feuerwehr. Sie soll 1863 Euro für einen Einsatz bezahlen, obwohl sie sicher ist, dass es dafür keinen Grund gibt. Am 20. April 2007 hatte die Wilhelmsburgerin um 17.15 Uhr die Feuerwehr alarmiert, weil ein großer Baum, "der etwa 15 Meter von meinem Grundstück entfernt stand", umzustürzen drohte. In der Nähe des Baumes in der Peter-Beenck-Straße spielten an diesem Nachmittag Kinder. Grattolf: "Ich hatte die Kinder mehrmals aufgefordert, nicht dort zu spielen, ohne Erfolg." Außerdem drohte der Baum auf ein benachbartes Haus zu stürzen.

Die Feuerwehr rückte an. Laut Einsatzbericht bestand "dringender Handlungsbedarf. Die Einsatzkräfte mussten daher unverzüglich tätig werden und den Baum gesichert fällen". Um 21.18 Uhr war der Einsatz beendet, die Gefahr gebannt.

Als Edeltraut Grattolf Ende Januar 2008 eine Rechnung der Hamburger Feuerwehr bekam, traute sie ihren Augen nicht. Sie sollte zahlen, weil der Baum angeblich auf ihrem Grundstück gestanden habe. "Ich habe sofort Widerspruch eingelegt, weil der Baum auf Grund und Boden der Stadt stand. Es kann nicht sein, dass ich, nur weil ich damals einen schlimmen Unfall verhindern wollte, jetzt zur Kasse gebeten werde. Die Mitarbeiter der Kostenstelle der Feuerwehr müssen doch nur im Grundbuch nachsehen, dann werden sie feststellen, dass dieser Baum nie mein Eigentum war", sagt die Wilhelmsburgerin. Am 27. Januar also legte sie schriftlich Widerspruch gegen den Kostenbescheid vom 21. Januar ein.

Mehr als ein Jahr ließ sich die Feuerwehr Hamburg Zeit mit einer Antwort. Und diese Antwort brachte bei Edeltraut Grattolf das Fass zum Überlaufen. In diesem Antwortschreiben entschuldigt sich der Mitarbeiter der Gebührenstelle bei der Feuerwehr Thorsten Beitsch "ausdrücklich" für die Verzögerung seiner Antwort, kommt nach "eingehender" Prüfung des Sachverhalts aber zu "dem Ergebnis, dass der Kostenerstattungsbescheid dem Grunde als auch der Höhe nach zu Recht ergangen ist". Beitsch: "Im Zusammenhang mit dem Einsatz sind der Feuerwehr Kosten entstanden, die sie gemäß Paragraf 7 Absatz 3 SOG vom entsprechend Verantwortlichen erstattet verlangen kann." Und verantwortlich sei, so Beitsch, derjenige, "der die Verantwortung für den Zustand einer Sache trägt, von der die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgegangen ist (Zustandsstörer). Im vorliegenden Fall ging die Gefahr von dem auf Ihrem Grundstück stehenden Baum aus". Auf Nachfrage der Harburger Rundschau teilte die Pressestelle der Feuerwehr mit, dass es sich bei dem jüngsten Schreiben nicht um eine endgültige Ablehnung des Widerspruchs handele. Es laufe gerade eine Anfrage bei der Gartenbauabteilung Hamburg Mitte, ob der Baum tatsächlich der Stadt Hamburg gehöre.