Beantragter Neubau für Mastbetrieb bleibt vorerst nur Bauvorhaben: Der Rat verweigert gemeindliches Einvernehmen - und sagt Neubewertung zu.

Heidenau. Die Gemeinde Heidenau verwehrt vorerst ihr Einvernehmen für den beantragten Neubau eines Maststalls für 39 800 Hähnchen und eines Rinderstalls mit 60 Plätzen. Das hat der Gemeinderat in einer Sondersitzung am Mittwochabend einstimmig beschlossen. Das Nein zu dem umstrittenen Bauvorhaben sei aber noch nicht endgültig, heißt es in der Begründung. Die Gemeinde habe das Einvernehmen nur vorsorglich verweigert, um die Verfahrensfrist einzuhalten und ihr Mitspracherecht im Genehmigungsverfahren zu wahren.

Bauherr Hans-Wilhelm Wilkens, Landwirt und CDU-Politiker in Heidenau, soll noch Planungsunterlagen nachreichen. Vor allem Fragen des Brandschutzes, so Bürgermeister Reinhard Riepshoff (SPD) seien noch ungeklärt. Außerdem sollen bei einem Treffen mit der Landkreisverwaltung am 11. Mai noch Alternativstandorte erörtert werden. Erst danach, wenn alle Informationen vorlägen, werde der Gemeinderat das Bauvorhaben abschließend bewerten, betont Hartmut Detjen (CDU). Das Dilemma der Heidenauer Politiker: Hätte der Rat nicht bis zum 7. Mai seine Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen getroffen, wäre das Mitspracherecht verfallen. Anette Randt (CDU) beklagt diese "missliche Lage", dass der Rat so unter Zeitdruck stehe, ohne dass den Freizeitpolitikern alle nötigen Informationen zur Verfügung stünden.

Der Maststall für 39 800 Tiere, Kritiker sprechen von einem Industriestall, ist umstritten. Er soll 600 Meter vom Dorf entfernt entstehen. Nachbarn und Tierschützer haben inzwischen 200 Unterschriften gegen das Bauvorhabengesammelt. Sie befürchten zusätzlichen Schwerlastverkehr, Gestank und krank machende Keime.

Auch wenn sich der Gemeinderat eine endgültige Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen vorbehält: Die drei Seiten lange Begründung lässt erkennen, dass die Gemeinde wohl bei ihrem Nein zu dem Hähnchenmaststall an dem jetzt beantragten Standort festhalten wird. "Es ist nichts Positives zu erkennen, was von diesem Maststall ausgeht", sagt Klaus Lachmann (UWG). Ein Rechtsanwalt hat sechs Gründe aus der Bauleitplanung entwickelt, die aus Sicht der Gemeinde gegen die beantragte Mastanlage sprechen.

+++ Kleiner Rat - große Bedeutung +++

Der Rat hält die vorhandene Erschließung über einen gemeindeeigenen Wirtschaftsweg für mangelhaft. Der erwartete zusätzliche Schwerlastverkehr werde kurzfristig zu Straßenschäden führen. Die Gemeinde verlangt deshalb von dem Landwirt, den Wirtschaftsweg bis zur Stallzufahrt auf eigene Kosten auszubauen.

Es sei wahrscheinlich, dass wegen der "erheblichen Vorbelastung" die Geruchsbelastung für die Anwohner über das gesetzlich erlaubte Maß hinausgehe, heißt es weiter in der Begründung.

Heidenau sieht sich in seinen Entwicklungschancen zu sehr eingeschränkt. Der Hähnchenmaststall und Bullenstall an dem geplanten Standort würden den Bemühungen im Wege stehen, ein Lebensmittelgeschäft anzusiedeln. Das Dorf an der Autobahn 1 sieht seine Zukunft darin, als Wohnort zu wachsen. Die Naherholung habe für den Ort mit großem Ferienzentrum eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung - dazu passe kein Hähnchenmaststall.

Die Planunterlagen ließen keine Abschätzung des Risikos zu, dass von der Belastung durch antibiotikaresistente Keime auf die Umgebung ausgehe. Nach Auskunft der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft gewinnt die Risikofolgenabschätzung einer Gefahr durch Keime zunehmend an Bedeutung im Bemühen von Städten und Gemeinden, den Bau von riesigen Mastställen zu verhindern. Die Unterlagen für den Bauantrag seien nicht vollständig - allein deshalb dürfe die Gemeinde Heidenau ihr Einvernehmen nicht erteilen, heißt es weiter in der Begründung.

"Unsere Entscheidung ist keine Kampfansage an die Landwirte, die wir Gott sei Dank in Heidenau haben", sagt Bürgermeister Riepshoff. Das letzte Wort hat der Landkreis Harburg. Er könnte das Einvernehmen ersetzen, sollte es die Gemeinde verweigern.