Im Kinderförderungsgesetz hat die Bundesregierung 2008 den Ausbau der Kinderbetreuung festgelegt. Bis zum Jahr 2013 müssen in den Kommunen Krippenplätze für 35 Prozent der Kinder bis zu drei Jahren geschaffen werden. Ein Drittel der Plätze soll in der Tagespflege entstehen.

Eine Platzgarantie gilt ab dem 1. August desselben Jahres. Jedes Kleinkind hat dann einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Krippe oder bei einer Tagesmutter. Dieser Rechtsanspruch gilt für alle bis zu Dreijährigen.

Der Zwischenbericht zum Gesetz ergab, dass es in Deutschland für 23 Prozent der Kinder Krippen- und Tagespflegeplätze gibt. Doch 39 Prozent der Eltern wollen ihr Kleinkind betreuen lassen.