Die Elbe und ihre Nebenflüsse sollen nach den Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wieder in einen möglichst natürlichen Zustand und das Grundwasser in einen möglichst guten Zustand versetzt werden.

Dies sind die Kernaussagen eines Bewirtschaftungsplans von den zehn Bundesländern der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Elbe.

Das Ziel der WRRL ist es, den guten Zustand der Gewässer und des Grundwassers bis 2015 zu erreichen. Planungen erfolgten unter öffentlicher Beteiligung. In Programmen ist festgelegt, wie die Ziele der WRRL für jedes Gewässer verwirklicht werden.