Landgericht Stade gibt Einstweiliger Verfügung des Schützenvereins statt

Jesteburg. Das Landgericht Stade hat der Einstweiligen Verfügung des Schützenvereins Jesteburg gegen einen Abriss der Festhalle stattgegeben. Wie berichtet, hatten sich Gemeinde Jesteburg und Schützenverein trotz jahrelanger Gespräche nicht über einen Auszug der Schützen aus der Festhalle einigen können. Der Gemeinderat hatte daraufhin den Beschluss gefasst, die Halle, die zwar wie auch das Grundstück auf dem sie steht, der Gemeinde gehört, abreißen zu lassen.

Die Gemeinde will das Grundstück verkaufen, damit dort ein großer Lebensmittelmarkt gebaut werden kann. Lediglich der Schießstand und die Kegelbahn sollen stehen bleiben. Dagegen hatten die Schützen sich mit einer Einstweiligen Verfügung gewehrt.

"Das Gericht will verhindern, dass vor einer Hauptverhandlung mit einem Abriss vollendete Tatsachen geschaffen werden", begründete die Gerichtssprecherin Petra Baars die richterliche Entscheidung in Stade. "Das war eigentlich zu erwarten. Aber jetzt stellt sich natürlich die eigentlich spannende Frage, ob die Schützen gegen den Abriss der Festhalle auch Klage einreichen. Denn dann wird in der Hauptverhandlung endgültig darüber entschieden, ob wir abreißen können oder nicht", kommentierte Jesteburgs Samtgemeindebürgermeister Hans-Heinrich Höper (parteilos) die Entscheidung.

Im April hatten die Schützen das Landgericht angerufen und die Einstweilige Verfügung beantragt, weil sie eine zügige Umsetzung des Ratsbeschlusses befürchten mussten. Höper: "Außerdem wollten die Schützen sich noch einmal an den Verhandlungstisch setzen. Aber seitdem ist kein einziges Gesprächsangebot an uns mehr von ihnen gekommen."

Im Jesteburger Rathaus wartet man jetzt auf die Abrissgenehmigung aus der Kreisverwaltung. Sie müsste in diesen Tagen eintreffen.