Am 26. Mai verhandelt das Oberlandesgericht Celle die Klage des Ex-Geschäftsführers

Lüneburg. Zwei Jahre schon dauern die juristischen Auseinandersetzungen um überhöhte Pensionen und die Kündigung des ehemaligen Hauptgeschäftsführers Wolfram Klein. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Lüneburg-Wolfsburg kommt das teuer zu stehen. Mehr als 100 000 Euro Anwaltskosten sind bislang aufgelaufen. Und noch immer sind Prozesse offen.

Mittlerweile haben die Verfahren hohe Instanzen erreicht: In der verwaltungsrechtlichen Klage gegen seine Abberufung als Hauptgeschäftsführer hat Wolfram Klein nach einer für ihn negativen Entscheidung des Lüneburger Oberverwaltungsgerichts das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig angerufen. Ein Verhandlungstermin ist noch nicht bekannt.

Umgekehrt ist die Situation im Zivilrecht: Im Verfahren um die fristlose Kündigung des Dienstvertrages von Wolfram Klein hat die IHK nach einer für sie negativen Entscheidung des Lüneburger Landgerichts Berufung beim Oberlandesgericht Celle eingelegt. Verhandlungstermin ist der 26. Mai.

Im Prozess Personalrat gegen IHK hat die Kammer gerade Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg eingelegt.

Im April 2008 klagte der Personalrat

Hintergrund des Verfahrens: Im April 2008 hatte der Personalrat der IHK gegen die Neuregelung der Altersversorgung geklagt. Wolfram Klein hatte die Satzung gemeinsam mit den Arbeitnehmervertretern entwickelt, am 10. März 2008 leisteten beide Seiten ihre Unterschriften. Danach sollten Mitarbeiter wesentlich geringere Pensionszahlungen erhalten als die nach einer Ruhegeldsatzung von 1976 übliche Aufstockung der gesetzlichen Rente auf bis zu 75 Prozent des letzten Bruttogehalts.

Vier Wochen später wurde Klein von seinem Posten abberufen, und sechs Wochen später klagte der Personalrat gegen die neue Satzung. Begründung: Sie sei nicht rechtmäßig zustande gekommen. Klein habe nicht das vollständige Dokument zur Unterschrift vorgelegt, außerdem wollte der Personalrat eine Überversorgung der Mitarbeiter durch die alte Regelung nicht mehr anerkennen. Auch einzelne Mitarbeiter waren gegen die Kürzung ihrer Pensionen vorgegangen.

Nur ein vorläufiges Ende hatte der Prozess von Personalrat gegen IHK Ende Februar dieses Jahres: Da gab das Verwaltungsgericht Lüneburg dem Personalrat Recht und entschied, die Dienstvereinbarung zur Altersorgung sei nicht rechtmäßig.

Allerdings war die Argumentation des Gerichts eine völlig andere als die des Personalrats: Die Vollversammlung als höchstes Gremium der IHK hätte über die neue Regelung entscheiden müssen, sagten die Richter.

Während die IHK in den Verfahren gegen Klein stets auch mit dem unrechtmäßigen Zustandekommen des Dokuments als Grund für die fristlose Kündigung argumentiert, wählt die Geschäftsführung im Verfahren gegen den Personalrat nun den umgekehrten Weg.

Die IHK hat Beschwerde gegen den Gerichtsbeschluss eingelegt

Die IHK hat Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts eingelegt, die Vereinbarung sei unwirksam. "Wir wollen eine richterliche Entscheidung", sagt Hauptgeschäftsführer Michael Zeinert. "Unser Problem ist: Wir haben keine eigenen Kenntnisse über den Abschluss der Dienstvereinbarung. Herr Klein sagt, es sei alles in Ordnung. Der Personalrat sagt, es gebe keine einheitliche Urkunde."

Dem Argument des Verwaltungsgerichts zur Zuständigkeit der Vollversammlung widerspricht Zeinert: "Das Verwaltungsgericht sagt, dass die IHK und der Personalrat nichts vereinbaren dürfen, was von der 1976er Ruhegeldsatzung abweicht. Das halten wir für falsch. Und das zu klären, ist uns wichtig." Automatisch erledigen wird sich das Verfahren nach Zeinerts Aussage allerdings, wenn die IHK eine neue Dienstvereinbarung beschließt.

Und noch bevor sich das Oberverwaltungsgericht mit der Frage der Rechtmäßigkeit der Kleinschen Dienstvereinbarung befasst, befasst sich das Oberlandesgericht Celle mit seiner Kündigung. Zeinert geht nach eigener Aussage "zuversichtlich" nach Celle.