Die neue Dienstvereinbarung zur Altersversorgung soll im Entwurf bis Ende Mai vorliegen. Nachdem Geschäftsführung und Personalrat im vergangenen Jahr keine gemeinsame Regelung gefunden hatten, hatte das Oberverwaltungsgericht eine Einigungsstelle eingesetzt.

Die Bilanz der Kammer ist laut Hauptgeschäftsführer Michael Zeinert vom Urteil des Verwaltungsgerichts nicht betroffen. Bis zur Neuregelung wird bei den Pensionsrückstellungen weiterhin nach den alten Vorgaben und Grundsätzen von 1976 gerechnet.