Die Dublin-Verordnung ist eine europarechtliche Verordnung. Sie legt Regelungen zur Bestimmung des Mitgliedstaates fest, der für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist. In der EU gilt, dass jeweils das Land zuständig ist, über das der Asylbewerber in die EU eingereist ist. Das soll verhindern, dass Asylsuchende in mehreren EU-Ländern einen Antrag stellen. Diese Verordnung kommt seit dem 1. September 2003 in allen EU-Staaten, in Norwegen und Island sowie seit 2008 in der Schweiz zur Anwendung.

Die Regeln sind umstritten, weil sich Länder an den EU-Außengrenzen mit der Aufnahme der Flüchtlinge überfordert fühlen. Deutschland verzichtet derzeit auf Abschiebungen nach Griechenland, weil die Lebensbedingungen für Asylbewerber dort schlecht sind. Pro Asyl fordert einen Stopp auch für Überstellungen nach Bulgarien, Ungarn und Italien.