Gewählt werden die neuen Verwaltungsspitzen bis 2021 – nicht wie bisher für acht Jahre, sondern für sieben Jahre. Hintergrund ist die geplante Verkürzung der Legislaturperiode für die Hauptverwaltungsbeamten und die Angleichung auf die Legislaturperioden der Räte und Kreistage in Niedersachsen. Je später in einer Kommune der nächste Wahltermin liegt, umso kürzer ist die Amtszeit in Rathaus oder Kreistag. 2021 stehen dann alle gleichzeitig zur Wahl: Oberbürgermeister und Räte, Landräte und Kreistage.