Das niedersächsische Polizeigesetz ermöglicht der Polizei, den Täter für bestimmte Zeit aus der Wohnung zu weisen. Seit 2002 bietet das Gewaltschutzgesetz Hilfe. Es verbietet dem Täter, Orte aufsuchen, an denen sich das Opfer aufhält. Verstöße werden bestraft. Das Opfer kann die Überlassung der Wohnung beantragen. Weitere Auskünfte und Hilfe für bedrohte Frauen gibt es bei BISS, Tel. 04181/217152. Die Notruf-Nr. des Frauenhauses lautet 01805/296962. Rund um die Uhr erreichbar ist die Hotline 08000/11 60 16. (mb)