Die Rettungsgasse wurde 1982 eingeführt und ist gesetzlich vorgeschrieben. Wer auf dem linken Fahrstreifen fährt, weicht nach links aus. Wer auf dem mittleren oder rechten Fahrstreifen unterwegs ist, fährt nach rechts.

Wenn der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung stockt, muss eine Gasse gebildet werden.

ADAC-Appell: Schnelle Hilfe ermöglichen! Für die Unfallopfer zählt jede Minute.