Die Staatsanwaltschaft wirft dem 30-Jährigen Entführung und Geiselnahme einer jungen Austauschstudentin aus Israel vor.

Neustadt. Im Prozess gegen den sogenannten Entführer von Barmbek will das Landgericht Hamburg am morgigen Mittwoch die Plädoyers hören und ein Urteil sprechen. Das sagte der Vorsitzende Richter gestern nach der Befragung eines Gutachters. Dieser hatte am vorletzten Verhandlungstag zu der Frage Stellung genommen, ob der Angeklagte in einer Psychiatrie untergebracht werden sollte. Die Öffentlichkeit wurde in dieser Zeit ausgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 30-Jährigen Entführung und Geiselnahme einer jungen Austauschstudentin aus Israel vor. Er hatte seine Wohnung mit Stacheldraht und gesicherten Türen zu einer Festung umgebaut.

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In einer Ecke stand eine schallisolierte Telefonzelle. Er habe die 26-Jährige zu einer Art Beziehung und zu Kindern zwingen wollen, ist die Staatsanwaltschaft überzeugt. Die Frau konnte sich jedoch nach wenigen Stunden mit einem Sprung aus dem Fenster retten. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat gestern im Eilverfahren ein Verbot von Fernsehaufnahmen bei dem Prozess ausgesetzt. Die möglichen Nachteile für das Persönlichkeitsrecht des Angeklagten seien nicht so schwer, dass sie ein völliges Verbot rechtfertigten (Az.: 1 BvR 711/12).