Billstedt

Stadt muss Anwohnern 100.000 Euro erstatten

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Jan Haarmeyer

Gericht gibt Hauseigentümern recht, die gegen zu hohe Erschließungskosten klagten. Die Stadt hatte die Straße Haferblöcken unter anderem mit neuen Beleuchtungs- und Entwässerungsanlagen versehen.

Hamburg. Sie haben fünf Jahre lang gekämpft – und am Ende gesiegt. In einer mühevollen juristischen Auseinandersetzung mit der Stadt Hamburg haben die Anwohner der Straße Haferblöcken in Billstedt jetzt vor dem Verwaltungsgericht recht bekommen. Ein Dutzend Kläger erhalten nun insgesamt rund 100.000 Euro von der Stadt zurück, die sie für Erschließungsarbeiten ihrer Straße bezahlt haben. Die Stadt kann noch Berufung gegen das Urteil einlegen.

Als Heinz Meinert im Dezember 2009 Post von der Stadt erhielt, staunte er nicht schlecht. Für die sogenannte endgültige Herstellung der Straße Haferblöcken sollte er für sein 490 Quadratmeter großes Grundstück einen Erschließungsbeitrag von 17.957,49 Euro bezahlen.

Die Stadt hatte die stille Wohnstraße am Rande des Öjendorfer Friedhofs mit neuen Beleuchtungs- und Entwässerungsanlagen versehen, Gehwege angelegt und Bäume gepflanzt. Auch sein Nachbar Jörg Sibilla sollte für sein rund 500 Quadratmeter großes Grundstück knapp 18.000 Euro an die Stadt bezahlen, die die Straße durch die Baumaßnahmen zwischen 2001 und 2009 erstmals „endgültig hergestellt“ hat, wie das im Amtsdeutsch heißt.

„Dass wir für die Baumaßnahmen in unserer Straße etwas bezahlen mussten, war uns allen klar“, sagt Heinz Meinert. Die Anwohner wurden erst hellhörig, als sie bemerkten, dass der Friedhof Öjendorf an den Erschließungskosten nicht beteiligt worden war. „Da wurden wir wach“, sagt Heinz Meinert. Ihr Argument: Da die Straße auch von Besuchern des Friedhofs benutzt werde, bestünden durch die Baumaßnahmen auch Vorteile für den Friedhof, der also in vollem Umfang an den Kosten zu beteiligen sei. Auch die Kosten für die neuen Parkplatzflächen könnten nicht in vollem Umfang auf die Anwohner umgelegt werden, da die Parkflächen im Bereich des Friedhofs ausschließlich durch Besucher benutzt würden.

Die Kläger bemängelten außerdem eine viel zu aufwendige Herstellung. So seien Bäume gepflanzt worden, obwohl durch die unmittelbare Nähe des Friedhofs ausreichend Grün und ein reicher Baumbestand vorhanden gewesen sei.

Ihr Standpunkt: Wir sind bereit, 40Prozent der Erschließungskosten zu bezahlen. Für Heinz Meinert bedeutete das, einen Betrag von knapp 7200 Euro anzuerkennen – und die geforderten restlichen 10.800 Euro anzufechten.

Das Verwaltungsgericht ist der Argumentation der gegen die Stadt klagenden Anwohner gefolgt. „Der auf den Kläger entfallende Anteil an dem Erschließungsaufwand ist zu reduzieren, da die Fläche des Hauptfriedhofs Öjendorf (teilweise) in die Verteilung einzubeziehen ist“, heißt es in der schriftlichen Begründung. Und zwar nicht in seiner vollen Fläche, sondern nur mit einem Fünftel, also knapp 90.000 Quadratmetern.

„Es wäre unbillig“, so lautet das Urteil der Richter, wegen der tatsächlichen Nutzung der Straße „das Friedhofsgrundstück aus dem Kreis der erschlossenen Grundstücke herauszunehmen und dadurch die übrigen Anlieger mit Erschließungsbeiträgen in unverhältnismäßiger Höhe zu belasten“. Der Friedhof habe durch die Herstellung der Straße eindeutige Vorteile. „Sogar Behindertenparkplätze“ für die Besucher seien neu eingerichtet worden.

„Die Stadt hat hier nicht fair und korrekt gehandelt“, sagt Jörg Hamann. Der Anwalt der Anwohner erwartet jetzt erstens, dass die Stadt gegen das Urteil keine Berufung einlegt und dass sie zweitens auf alle Anwohner zugeht. Das dürfe nicht davon abhängen, ob jemand geklagt habe oder nicht. „Gleichbehandlung für alle“, sagt Hamann. Eine Sammelklage hatte die Stadt gar nicht erst akzeptiert.

Heinz Meinert ist auch ein bisschen stolz darauf, „dass wir keinen Millimeter von unserer Position zurückgewichen sind“. In der Straße Haferblöcken wohnten viele Arbeiter, „und wir haben hier alle kein Geld zu verschenken“. Der Kampf habe sich letztendlich gelohnt. „Wir sind Bürger, und die wehren sich, damit die Gerechtigkeit am Ende siegt“, sagt Heinz Meinert.