Von 2015 an entscheidet Lokalkammer über regionale Streitfälle. Hansestadt setzte sich gegen Leipzig durch. Nicht nur die Handelskammer begrüßt die Entscheidung.

Hamburg. Die Hansestadt hat sich im Wettbewerb gegen Leipzig durchgesetzt und bekommt den Zuschlag für ein EU-Patentgericht. Von 2015 an entscheidet eine Hamburger Lokalkammer über regionale Streitfälle im Patentrecht. Das teilte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) nach Abendblatt-Informationen beim Parlamentarischen Abend des Bundesverbands Deutscher Patentanwälte in Berlin mit. Ein Sprecher der Justizbehörde bestätigte am Mittwoch die Berliner Entscheidung. Weitere deutsche Lokalkammern befinden sich in Mannheim, Düsseldorf und München.

Damit geht ein langes Tauziehen um die lokalen Standorte des EU-Patentgerichts zu Ende, bei dem zeitweise auch Köln und Frankfurt im Rennen waren. Hamburger Senat und Wirtschaft hatten jahrelang mit vereinten Kräften dafür gekämpft, dass die Hansestadt bei der Wahl nicht leer ausgeht. 2011 schickte Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) einen Brief an seine Amtskollegen. „Die Auswirkungen der anstehenden Entscheidungen gehen über die Justizbelange hinaus. Es ist daher ein besonderes Anliegen, dass Nord- und Ostdeutschland bei der Sitzvergabe nicht übergangen werden“, schrieb er damals.

Vor rund einem Jahr unterzeichneten die Mitgliedstaaten der Europäischen Union das Abkommen über ein einheitliches Patentgericht. Hintergrund: Künftig soll das europäische Patent das nationale Patent ablösen. Die Eingangsinstanz für Streitfälle bildet die Zentralkammer in Paris mit Abteilungen in London und München. Darüber hinaus sind mehrere Lokalkammern in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten vorgesehen. Nun ist entschieden, dass neben Mannheim, Düsseldorf und München auch Hamburg als Standort vorgesehen ist. Möglicherweise wird die Lokalkammer am Landgericht angesiedelt sein.

Politik, Handelskammer und Verbände reagierten positiv auf die Entscheidung des Bundesjustizministers. „Mit der Lokalkammer in Hamburg stärken wir dauerhaft den Rechts- und Wirtschaftsstandort“, sagte Justizstaatsrat Nikolas Hill. „Die Gerichte in Hamburg genießen im Patent-, Wettbewerbs- und Markenrecht immerhin einen bundesweit exzellenten Ruf.“ Ähnlich äußerte sich Christian Graf, Leiter des Geschäftsbereichs Recht und Fairplay bei der Handelskammer. „Wir hatten uns bereits vor einiger Zeit in einem Brief an das Justizministerium für den Standort Hamburg eingesetzt. Nicht zuletzt für kleine mittelständische Unternehmen ist die regional verankerte Kammer des EU-Patentgerichts wegen der räumlichen Nähe von Vorteil.“ Nach Ansicht von Patentanwalt Jürgen Klinghardt, Hamburger Vorstandsmitglied im Bundesverband deutscher Patentanwälte, gibt es in der Hansestadt bereits eine lange Tradition mit einer nationalen Patentstreitkammer. „Und nun gibt es noch etwas dazu. Die Vorteile für die heimische Wirtschaft liegen auf der Hand. Weite Wege müssen zur Lösung von Streitfällen nicht zurückgelegt werden.“ Bereits jetzt befindet sich in der Hansestadt das Patentgericht von Schleswig-Holstein, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg. Jährlich werden 140 Patentstreitigkeiten verhandelt, zum Beispiel über LED-Beleuchtungen. EU-weit kommen 40 Prozent aller Patente aus Deutschland.