Hamburg. Hamburg verzeichnet bereits Dutzende Glatteisunfälle mit Fußgängern. Diese Regeln gelten in Wohngebieten für das Schneeschippen.

Die Aussichten sind frostig bis feucht: Tiefer Luftdruck und maritime Polarluft sorgen weiterhin für winterliches Wetter in Hamburg und im Norden. Nachts können die Temperaturen auf unter –10 Grad sinken, tagsüber bewegen sie sich in dieser Woche um den Gefrierpunkt, auch Schnee ist weiterhin möglich.

Das bedeutet: Es kann streckenweise extrem glatt und rutschig werden, was auch Fußgängern und Radfahrern zum Verhängnis werden kann – die Sturzgefahr steigt.

Wetter Hamburg: Schnee und Eis führten bereits zu einigen Unfällen

Die Feuerwehr Hamburg verzeichnete seit Mittwochabend 34 glättebedingte Unfälle allein von Fußgängern (Stand: Donnerstag 10 Uhr). Demnach kam es im gesamten Stadtgebiet zu Unfällen.

Auch am Tibarg in Niendorf und an der Osterstraße in Eimsbüttel rutschten Passanten am Mittwochabend und Donnerstagmorgen über die Gehwege – und verloren auf eisglatten Stellen teilweise das Gleichgewicht.

Tibarg in Niendorf am Donnerstagmorgen: Hier herrschte Sturzgefahr auf eisglattem Boden.
Tibarg in Niendorf am Donnerstagmorgen: Hier herrschte Sturzgefahr auf eisglattem Boden. © Alexander Berthold

Schnee und Eis in Hamburg: Bei der Stadtreinigung herrscht Hochsaison

Der Winter kam in der Nacht zum Dienstag nach Hamburg: Schon da waren 725 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit 280 Fahrzeugen auf den Straßen im Einsatz – seitdem herrscht bei der Stadtreinigung Hochsaison. Der Winterdienst konzentriert sich beim Räumen und Abstreuen auf die Hauptstraßen und die Verbindungsstraßen mit Buslinienverkehr.

Das ist eine Räum- und Streustrecke von rund 3200 Kilometern. Hierin enthalten sind auch etwa 12.000 Fußgängerüberwege, die als besonders wichtige Verkehrsstellen eingestuft werden. Ein genereller Winterdienst für die Neben- bzw. Wohnstraßen könne nicht geleistet werden, heißt es vonseiten der Stadtreinigung.

Winter in Hamburg: Schnee schippen – feste Regeln in Wohngebieten

Den Winterdienst an den rund 4000 Bushaltestellen übernimmt ebenfalls die Hamburger Stadtreinigung. Die Flächen unterhalb der Fahrgastunterstände bleiben in der Verantwortung der Vertragsfirma JCDecaux, teilte die Stadtreinigung mit.

Für die angrenzenden Gehwege sind demnach die Anlieger verantwortlich. Busbahnhöfe wie Wandsbeker Markt, Altona und Poppenbüttel werden dagegen von der Hamburger Hochbahn schnee- und eisfrei gehalten. Doch was ist mit den Gehwegen in Wohngebieten? Dort gelten für das Streuen und Schneeschippen feste Regeln. Die Stadtreinigung Hamburg hat die wichtigsten zusammengefasst:

Schnee in Hamburg: Wo müssen Anlieger räumen und streuen?

Anliegerinnen und Anlieger müssen Winterdienst auf dem Gehweg entlang ihres Grundstücks leisten – also Schnee räumen und bei Eisglätte streuen. Der Schnee ist dabei am Gehwegrand oder außerhalb von Treppen so anzuhäufen, damit die Verkehrssicherheit nicht gefährdet wird. Die Winterdienstpflicht besteht übrigens unabhängig von einer gebührenfinanzierten Gehwegreinigung.

Wann müssen Anlieger Gehwege von Schnee und Eis befreien?

Anlieger müssen direkt zur Schaufel greifen, wenn es aufgehört hat zu schneien. Auch bei Eisglätte müssen sie direkt aktiv werden. Bei anhaltendem Schneefall oder einsetzendem Schneefall nach 20 Uhr sowie Eis oder Glätte nach 20 Uhr muss der Gehweg bis 8.30 Uhr des folgenden Tages – an Sonn- und Feiertagen bis 9.30 Uhr – geräumt und gestreut werden.

Winter in Hamburg: In welchem Umfang muss der Gehweg geräumt werden?

Die Stadtreinigung empfiehlt: Räumen und streuen Sie in der erforderlichen Breite von mindestens einem Meter entlang Ihres Grundstückes. Bei Eckgrundstücken ist bis an den Fahrbahnrand, auf Treppen in voller Breite zu räumen und zu streuen. Entfernen Sie Eisbildungen auf dem Gehweg, soweit sich diese durch Streuen mit feinkörnigem Kies, Sand, Splitt oder Blähton nicht ausreichend abstumpfen lassen. Auf Gehwegen darf kein Salz verwendet werden.

Wo können Hamburger nicht geräumte und gestreute Wege melden?

Mit Beginn der Winterdienstsaison hat die Stadtreinigung eine Winterdienst-Hotline mit der Telefonnummer 040/257 613 13 eingerichtet. Dort können Hamburger sicher sein, dass die Meldung schnell an die zuständige Stelle weitergeleitet wird. Bürger können die Meldung auch über die App der Stadtreinigung absetzen.

Schnee und Eis in Hamburg: Müssen Anlieger auch Radwege sichern?

Nein. Anders als bei der sonstigen Reinigung (Müll, Schmutz, Laub usw.) beschränkt sich die Winterdienstpflicht ausschließlich auf die Gehwege. Ein ausgewähltes Radwegenetz wird von der Stadtreinigung geräumt und gestreut.

Was droht bei einem Verstoß gegen die Winterdienstpflichten?

Wer sich nicht an die Räum­vorschriften hält, läuft Gefahr, eine Geldbuße zahlen zu müssen. Darauf macht Stiftung Warentest aufmerksam. Auch in Hamburg können Bußgelder verhängt werden, da ein Verstoß gegen die Winterdienstpflichten ein ordnungswidriges Verhalten darstellt.

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Noch sehr viel teurer kann es werden, wenn eine Person stürzt und sich verletzt. Dann muss jemand haften. Bei Gehwegen trifft die Räum- und Streupflicht in der Regel die Eigentümer der Anliegergrundstücke. Wurde gar nicht oder schlecht geräumt und gestreut und es kommt dann zu Unfällen mit Verletzungen, muss „der Streupflichtige für den dadurch entstehenden Schaden aufkommen“, heißt es bei der Deutschen Anwaltshotline. Komme eine Person zu Schaden, hafte der Streupflichtige für Arzt- und Krankenhauskosten sowie für Schmerzensgeld.

Wetter Hamburg: Schnee – müssen Mieter Schnee schippen?

Hauseigentümer können die Räum- und Streupflicht an ihre Mieter weitergeben. Die Übertragung sollte aber auf jeden Fall vertraglich festgelegt sein. Der Hauseigentümer oder eine Eigentümergemeinschaft kann für den Winterdienst auch ein privates Unternehmen beauftragen. Die Kosten dafür werden dann auf die Miete bzw. das Hausgeld umgelegt. In jedem Fall ist der Hauseigentümer oder die Hauseigentümerin verpflichtet, zu gewährleisten, dass die Gehwege ordentlich gestreut und geräumt werden.

Ausführliche Informationen zu den Räum- und Streupflichten von Anliegern gibt es auf der Website der Stadtreinigung Hamburg.