Hamburg. Dirk Albrechts Verteidiger droht mit Konsequenzen – Strafanzeige des Betriebsrats sei „mit falschen Verdächtigungen überladen“.

In der juristischen Auseinandersetzung mit dem Betriebsrat des Tierparks Hagenbeck hat Geschäftsführer Dirk Albrecht einen weiteren Erfolg erzielt. Laut einer Mitteilung seines Strafverteidigers Otmar Kury hat die Staatsanwaltschaft Hamburg ein Ermittlungsverfahren eingestellt, dem eine Strafanzeige der Hagenbeck-Mitarbeitervertretung zugrunde lag.

Gegenstand der Anzeige vom April 2022 war der Vorwurf des Betriebsrats, Zoo-Chef Albrecht habe im Jahr zuvor die Anstalt für Arbeit vorsätzlich bei der Beantragung von Kurzarbeiterzuschüssen betrogen. Der Betriebsrat sei jedoch in die Vorgänge „vollständig eingebunden“ gewesen, so Kury, und die Strafanzeige „mit falschen Verdächtigungen überladen“. Die Staatsanwaltschaft habe daher am 15. September 2023 verfügt, das eingeleitete Ermittlungsverfahren mangels jeden Tatverdachts einzustellen.

Tierpark Hagenbeck: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Zoo-Chef ein

In einer vom Tierpark herausgegebenen Presseerklärung bekräftigt Geschäftsführer Albrecht, dass der Betriebsratsvorsitzende Thomas Günther „die damaligen Anträge persönlich als sachlich richtig geprüft und mitunterschrieben“ habe. Die Strafanzeige gegen ihn enthalte „unwahre Tatsachenbehauptungen und unbelegte Spekulationen“.

Eine frühere Strafanzeige wegen angeblicher Behinderung der Betriebsratsarbeit hatte das Hamburger Amtsgericht bereits im Juni als unberechtigt bewertet und die Eröffnung eines Strafverfahrens gegen Albrecht abgelehnt. Durch „seine unverantwortliche und unberechtigte Betrugsanzeige“ habe der Betriebsrat „mit erheblicher krimineller Energie“ versucht, seinen Ruf in der Öffentlichkeit zu beschädigen, sagte Albrecht am Montag. „Ich bin froh, dass diese bedrückende Belastung für meine Familie und mich nun vorbei ist.“

Strafverteidiger Otmar Kury wirft Betriebsrat beabsichtigte Diskreditierung vor

Auch Strafverteidiger Kury unterstellt dem Betriebsrat, die Strafanzeige „zum Zwecke der Diskreditierung“ gestellt zu haben. „Obwohl schon die Durchsicht der Strafanzeige klarstellte, dass die darin enthaltenden Behauptungen Unwahrhaftigkeiten enthielten und niemals zutreffen konnten, war die Staatsanwaltschaft gehalten, den Vorgang durch die Vernehmung eines verantwortlichen Zeugen der Agentur für Arbeit durch die Kriminalpolizei aufklären zu lassen“, schreibt er in seiner Erklärung. Diese habe „keinerlei strafrechtliche Relevanz“ erkannt.

Die vom Betriebsrat gestellte Strafanzeige erfülle den dringenden Tatverdacht der falschen Verdächtigung gemäß Paragraf 164 des Strafgesetzbuches und werde strafrechtliche Konsequenzen haben, drohte Kury. „Hierbei geht es nicht um irgendwelche Drohungen oder Einschüchterungen, sondern alleine darum, dass auch ein Betriebsrat und die ihn unterstützende Gewerkschaft an Gesetz und Recht gebunden sind.“

Rechtsanwalt von Hagenbeck-Betriebsrat weist Anschuldigungen zurück

Arbeitsrechtler Andreas Kilian, der den Betriebsrat vertritt, weist die Anschuldigungen von Albrecht und Kury zurück. Es sei dem Gremium weder kriminelle Energie noch vorsätzliche Diskreditierung vorzuwerfen. „Der Betriebsratsvorsitzende ist lediglich seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Überwachung der zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze nachgekommen“, so der Jurist.

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Stoße der Betriebsrat im Rahmen seiner Arbeit auf Ungereimtheiten, die „möglicherweise für die von ihm vertretene Belegschaft nachteilig seien und zusätzlich möglicherweise einen Straftatbestand erfüllen könnten“, stehe es ihm frei, den ihm bekannt gewordenen Sachverhalt bei der zuständigen Staatsanwaltschaft auf strafrechtliche Relevanz prüfen zu lassen.

Tierpark Hamburg: „Ungereimtheiten und offene Fragen aufgeklärt“

Genau das habe der Betriebsrat mit der Strafanzeige Anfang April des Jahres beabsichtigt. „Wenn die Staatsanwaltschaft nun mitteilt, dass bei dem angezeigten Sachverhalt keine strafrechtliche Relevanz festgestellt werden konnte, ist dies aus Sicht des Betriebsrats erfreulich“, so Kilian. „Offenbar konnten die Ungereimtheiten und offenen Fragen, die dem Betriebsrat seinerzeit nicht beantwortet werden konnten, gegenüber den Strafverfolgungsbehörden aufgeklärt werden.“