Bezirksamt ist auf Hinweise angewiesen, geht denen dann auch nach

Die Tage des stattlichen, reetgedeckten Niedersachsenhauses am Hower Hauptdeich sind gezählt. Vor nunmehr neun Jahren bot die Eigentümerin das denkmalgeschützte Hufnerhaus, das 1714 errichtet und nach einem Brand 1870 wieder aufgebaut wurde, zum Verkauf an. Doch es steht nach wie vor leer. In dem Reetdach, ohnehin nur noch dünnes Flickwerk, klaffen Löcher, Fenster und Türen präsentieren sich in äußerst marodem Zustand, die Mauern bröckeln. Das historische Baudenkmal verfällt zusehends.

Damit befindet es sich in trauriger Gesellschaft. Allein in Kirchwerder stehen vier weitere Häuser leer, deren Schicksal ungewiss ist. Völlig zugewuchert - zumindest auf der Giebelseite - präsentiert sich ein Bauernhaus am Kirchwerder Elbdeich. Nicht weit davon entfernt, auf der anderen Deichseite, erweckt ein stattliches Mehrfamilienhaus den Anschein, als solle es auf Vordermann gebracht werden. Doch das Gerüst steht bereits seit mehr als zwei Jahren, haben Anwohner beobachtet, Bauarbeiter dagegen sah schon lange keiner mehr.

Ein paar Hundert Meter elbaufwärts sieht es nicht besser aus. Auch wenn Gardinen vor den meisten Fenstern auf der Giebelseite hängen: Mit Leben ist das imposante, reetgedeckte Bauernhaus am Kraueler Hauptdeich nicht mehr erfüllt. Nicht anders ergeht es dem kleinen Einfamilienhaus am Krummen Hagen. Hier sorgen die zerstörten, völlig zugewucherten Gewächshäuser noch für eine zusätzliche gespenstische Note. Eine fürsorgliche Hand, die zum Beispiel das zerbrochene Treppengeländer ausbessert oder das Buschwerk zurückschneidet, hat auch das kleine rote Backsteinhaus am Curslacker Heerweg lange nicht mehr gehabt. Und eine Zuwegung gibt es offenbar auch nicht mehr, wie ein Trampelpfad quer durch die Hecke vermuten lässt.

Dem Bezirksamt sind derartige Leerstände alles andere als egal. "Sie müssen gemeldet werden", sagt Bezirksamtssprecher Dr. Andreas Aholt. "Spätestens nach vier Monaten." Ansonsten gelte es als Wohnraum-Zweckentfremdung. Wer Wohnraum länger leer stehen lässt, "muss triftige Gründe haben", sagt Aholt. Etwa wenn eine Sanierung ansteht oder sich eine Erbschaftsangelegenheit in die Länge zieht. "Generell ist es nicht in Ordnung, potenziellen Wohnraum verfallen zu lassen", sagt Aholt.

Das Bezirksamt ist personell aber nicht so ausgestattet, dass sich Mitarbeiter auf die Suche nach unbewohnten Häusern oder Wohnungen machen können. "Dafür gibt es keine eigene Stelle", sagt Aholt. Vielmehr sei das Amt auf Hinweise angewiesen, denen dann aber nachgegangen werde. Ansprechpartner ist in einem solchen Fall das Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt, das unter folgender Internetadresse zu erreichen ist: wbz@ber gedorf.hamburg.de.

Allgemein ist der Leerstand im Stadtstaat Hamburg laut Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) sehr gering. So ermittelten die Statistischen Ämter für das Jahr 2011 bei einer Gebäude- und Wohnungszählung eine Leerstandsquote von 1,5 Prozent. "Das ist die niedrigste Quote aller Bundesländer", sagt BSU-Sprecher Magnus-Sebastian Kutz.