Sie böten Menschen ein Zuhause, trotzdem stehen in den Vier- und Marschlanden Häuser leer. "Leerstände müssen gemeldet werden", sagt Bezirksamtssprecher Dr. Andreas Aholt, ansonsten gelte es als Wohnraum-Zweckentfremdung.
(wi).
Sie böten Menschen ein Zuhause, trotzdem stehen in den Vier- und Marschlanden Häuser leer. "Leerstände müssen gemeldet werden", sagt Bezirksamtssprecher Dr. Andreas Aholt, ansonsten gelte es als Wohnraum-Zweckentfremdung.
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