Bergedorf (hy). Der Mindestlohn wird für Saisonarbeiter in Landwirtschaft und Gartenbau erst mit zweijähriger Verspätung, ab dem 1. Januar 2017, gezahlt.

Für diese Ausnahmeregelung mussten die Gewerkschaft und die Arbeitnehmerverbände einen neuen, flächendeckenden Tarifvertrag erarbeiten. Er liegt nun Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles zur Unterschrift vor. Bereits ab dem 1. Januar 2015 steigt der Stundenlohn.