Das Gericht hat sein Urteil gesprochen, juristisch sauber begründet.

Anklage, Verteidigung, wohl auch Nebenklage sind mit dem Strafmaß grundsätzlich zufrieden. Doch die Öffentlichkeit hat sich von dem Prozess mehr erwartet. Vergeblich. Es gab kein Plädoyer für ein rücksichtsvolleres Miteinander von Kraftfahrern und Radlern, keine Mahnung zu mehr Vorsicht und Umsicht. Stattdessen der verharmlosende Hinweis von Richter Fräßdorf, Streit zwischen Autofahrern und Radlern sei nun einmal an der Tagesordnung und kein Beleg für allgemeine Rücksichtslosigkeit. Dies war eine verpasste Chance.