Hamburg. Mehrere unbewohnte städtische Immobilien sind der CDU im Landgebiet aufgefallen. Die überraschende Begründung für den Leerstand.

Ob am Allermöher Deich oder am Mittleren Landweg: Gleich mehrere Häuser in den Vier- und Marschlanden, die offenkundig leer stehen, sind der Bergedorfer CDU ins Auge gefallen. Dabei sei der Bedarf an Wohnraum, gerade vor dem Hintergrund der hohen Flüchtlingszahlen, groß, sind die Christdemokraten überzeugt. Ebenso wie die Linken hakten sie im April im Sozialausschuss nach, ob die städtischen Immobilien nicht doch zum Wohnen genutzt werden könnten.

Schon da gab es von der städtischen Wohnungsgesellschaft Saga unbefriedigende Antworten. So wurden die Gebäude etwa noch nicht besichtigt oder sollen an den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) übertragen werden. Um zu erfahren, was der LIG wann plant, stellte der Bergedorfer Bürgerschaftsabgeordnete Dennis Gladiator (CDU) eine Anfrage an den Senat und wollte wissen, ob und wie eine Reaktivierung der Häuser für die Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine möglich wäre.

Leer stehende Häuser in Billwerder sollen abgerissen werden

Doch auch die Antworten machen keine Hoffnung: Die Häuser am Mittleren Landweg 49 und 51 befinden sich in der Verwaltung des LIG und sollen nach aktuellem Stand zum Ende dieses Jahres abgerissen werden. An der Stelle soll nach derzeitiger Planung die westliche Erschließung des künftigen Stadtteils Oberbillwerder erfolgen.

Die beiden Häuser seien der Sozialbehörde im vergangenen Dezember vom Bezirksamt Bergedorf und dem LIG zur Unterbringung von Asyl- und sonstigen Schutzsuchenden angeboten worden, heißt es in der Senatsantwort. Eine Prüfung habe aber ergeben, dass die Häuser für die öffentlich-rechtliche Unterbringung insbesondere aufgrund ihrer geringen Größe und des kurzen Nutzungshorizonts nicht geeignet seien, so der Senat.

Auch das Haus am Allermöher Deich 113 wurde als Standort zur Unterbringung von Geflüchteten abgelehnt, weil erst eine grundlegende Sanierung notwendig wäre, um das Objekt wieder bewohnbar zu machen. Entsprechende Investitionen würden maßgeblich davon abhängen, ob das Grundstück beziehungsweise Teile davon zum Ausbau des Hochwasserschutzes benötigt würden, teilt der Senat mit.