Bergedorf. Umweltbehörde rät davon ab, Kinder in Flüssen und Seen zu unterrichten. Diese Schwimmausbildung berge Risiken.

Angesichts fehlender Wasserzeiten im Bezirk Bergedorf und der Tatsache, dass „nur 40 Prozent der Bergedorfer Kinder nach der vierten Klasse schwimmen können“, fragte Lars Dietrich zuletzt im Bezirksamt nach, ob nicht auch Badeseen und Flüsse geeignet seien, um Schwimmunterricht zu geben: „Wir sollten möglichst alle Alternativen ausloten und gegebenenfalls auch nützen“, schrieb der sportpolitische Sprecher der CDU-Fraktion in seiner Anfrage, die nun indes wenig hoffnungsfroh beantwortet wurde.

So meint das Bergedorfer Rechtsamt zwar, die Idee dürfte „grundsätzlich rechtlich zulässig sein“ – und nennt Details aus dem Hamburgischen Wassergesetz. Demnach darf jedermann oberirdische Gewässer und die Küstengewässer zum Baden, Waschen (ohne Verwendung wassergefährdender Stoffe), Schöpfen mit Handgefäßen oder Motorpumpen (mit geringerer Leistung als 0,25 Kilowatt) benutzen, zudem zum Eissport (mit Ausnahme des Eissurfens und des Eissegelns).

Schadstoffe, Viren und Bakterien können gefährden

Das Rechtsamt neige dazu, das Abhalten von Schwimmausbildungskursen eher „dem Begriff des Badens zuzuordnen“ – und teilt diese Einschätzung mit der Umweltbehörde. Die jedoch rät davon ab, Schwimmausbildungen in nicht als Badegewässer ausgewiesenen Gewässern durzuführen. Schließlich sei hier doch die Belastung mit Schadstoffen, Bakterien und Viren (etwa durch Mischwasserüberläufe) nur schwer einschätzbar.

Aber ungelenk ist, wer noch kein „Seepferdchen“ oder das „Bronze“-Abzeichen hat. Daher, warnt die Behörde, können die Beschaffenheit von Sediment und Untergrund ein gewisses Risiko „insbesondere für Schwimmanfänger bedingen“, ebenso die Wassertiefe, Gegenstände im Wasser und die Sichttiefe.

Bei gutem Wetter sind die Seen zu voll

Weitere Bedenken werden vorgetragen: In Badeseen schwanke die Belastung mit Cyanobakterien und könne relativ schnell zu Badeverboten führen, „sodass die Kurszeiten nicht verlässlich gestaltet werden können“. Außerdem habe in den vergangenen Jahren das Zerkarien-Vorkommen (von Larven der Saugwürmer) vermehrt zu juckendem Hautausschlag geführt. Nicht zuletzt sei das Wasser nicht immer warm – und wenn doch, sind die Seen nun mal gut besucht.

Lediglich bei den Haftungsfragen sind aus Sicht des Rechtsamtes keine Probleme zu erwarten, denn ohnehin gelten an den Seen die allgemeinen Verkehrssicherungspflichten. Würden indes für den Unterricht eigene Anlagen samt Infrastruktur geschaffen, müsste eventuell eine Badeaufsicht gestellt werden.