Schlappe für Asklepios: Keine Sonderbehandlung für Konzerne

Dürfen angestellte Ärzte von einem Medizinischen Versorgungszentrum Kassenarztsitze übernehmen, sie in der nächsten Sekunde an ein anderes MVZ weitergeben, um so ihre Verlegung quasi von jetzt auf gleich und ohne langwierige Verfahren zu vollziehen? Nachdem Zulassungs- wie auch Berufungsausschuss (mit Vertretern von Kassenärztlicher Vereinigung Hamburg und Krankenkassen) den Plänen von Asklepios die Zustimmung verweigert haben, ist der Krankenhauskonzern auch vor dem Sozialgericht Hamburg gescheitert. Ein Berufungs- beziehungsweise Revisionsverfahren vorm Bundessozialgericht könnte an den Grundlagen vieler MVZ rütteln.

Die Asklepios MVZ Nord GmbH darf die drei verbliebenen Kassenarztsitze weiterhin nicht von Lohbrügge nach Harburg oder Wilhelmburg verlagern und das Lohbrügger MVZ schließen. Dabei hatte der Krankenhauskonzern für die Gerichtsverhandlung namhafte Fachanwälte aufgeboten. Auf der Gegenseite die Zulassungsausschuss-Vorsitzende, zugleich Justiziarin der KVH, sowie der Vorsitzende des Berufungsausschusses, Dirk Dau, ehemals Bundessozialrichter.

Der von Richterin Katrin Baum-Schulz moderierte Schlagabtausch kreiste einerseits um die Frage, ob MVZ ebenso zu behandeln sind wie einzelne niedergelassene Ärzte. Oder ob nicht für MVZ als Wirtschaftsunternehmen Sonderregeln gelten müssen, etwa zum Umgang mit Arztsitzen: "Das Verfahren ist doch nicht per se verwerflich, es geht nur um den notwendigen Gestaltungsfreiraum angesichts des sperrigen Zulassungsrechts", so eine Asklepios-Anwältin.

Dirk Dau hielt dagegen: "Es geht nicht um Gestaltungsspielraum, sondern um seinen Missbrauch." Schließlich hatten beim MVZ angestellte Ärzte die Übernahme der Kassensitze beantragt. "Die Ärzte haben die Zulassung beantragt und zugleich erklärt, sie wollen sie gar nicht, sondern angestellt bleiben."

Die Vorsitzende Richterin ordnete die Rechtslage und mehrere Entscheidungen des Bundessozialgerichts zu Kassenarztsitzen: Die Entscheidung eines Arztes, mit seinem Sitz in ein MVZ einzutreten, solle keine Einbahnstraße sein, der Weg zurück möglich, "wenn etwa der Arzt im MVZ nicht klarkommt".

Dieses gestattete Verfahren könne aber nicht als Freibrief interpretiert werden, obwohl der Gesetzgeber die rasche Verlagerung von Arztsitzen zwischen MVZ und Ärzten nicht ausdrücklich ausgeschlossen habe. Der "Zulassungswillen" der beantragenden Ärzte müsse gewürdigt werden. Ebenso der Wille des Gesetzgebers, "einen Handel mit Kassenarztsitzen zu verhindern" und mit den Zulassungen die ärztliche Versorgung zu steuern. Nach Prozessende forderte Dau: Wenn Hamburg schon nicht in kleinere Versorgungsgebiete gegliedert werde, "muss zumindest im Plangebiet versucht werden, die ärztliche Versorgung besser zu verteilen".