Entscheidung: Asklepios darf keine weiteren Kassenarztsitze aus Lohbrügge abziehen

Asklepios darf seine drei verbliebenen Kassenarztsitze nicht aus Lohbrügge abziehen. Der Krankenhauskonzern und Betreiber des Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) am Herzog-Carl-Friedrich-Platz ist vor dem Sozialgericht Hamburg gescheitert. Dieses hat die Anträge abgewiesen, die Entscheidung des Zulassungsausschusses und das Nein des Berufungsausschusses aus Vertretern der Kassenärztlichen Vereinigung und der Krankenkassen aufzuheben.

Das MVZ läuft vorerst weiter, in deutlich verkleinertem Rahmen - statt mit sieben nur mit drei Ärzten in den Bereichen Orthopädie, Gynäkologie und Allgemeinmedizin.

Der Konflikt hat das Zeug, Justizgeschichte zu schreiben. Der Gesetzgeber hat zwar MVZ zugelassen, aber der dafür notwendigen Übernahme beziehungsweise der späteren Verlegung von Kassenarztsitzen wenig Beachtung geschenkt. Jetzt werden Richter den Rahmen setzen - voraussichtlich für viele MVZ bundesweit.

Die Asklepios-Anwälte haben die Zulassung einer Sprungrevision zum Bundessozialgericht beantragt. Trotz Warnung der Vorsitzenden Richterin Katrin Baum-Schulz: Die zuständige Sozialgerichtskammer hat einen Streitpunkt weitgehend ausgeklammert, den Zusammenhang zwischen der Vergabe der Kassenarztsitze und einer funktionierenden ärztlichen Versorgung vor Ort.

Einen langen Weg durch die Instanzen, eine zweite umfassende Verhandlung vor dem Landessozialgericht, möchte Asklepios jedoch vermeiden. Allein 2013 verbuchte es rund 700 000 Euro Verlust. Der noch über Jahre laufende Mietvertrag für das MVZ Lohbrügge sowie leer stehende Praxisräume in Harburg, die Asklepios gehören, verstärken den Druck.

Nicht ausgeschlossen also, dass der Konzern ungewöhnliche Maßnahmen ergreift. Vor Gericht war die Frage, warum Asklepios nicht die Verlegung des gesamten MVZ beantragt hat, ein Thema. Zuletzt bliebe noch die Möglichkeit, dass das Unternehmen die drei Bergedorfer Arztsitze an die KVH zurückgibt. Über derart teure Entscheidungen müsste der Vorstand entscheiden, sagt jedoch Dr. Hans-Martin Stubbe, Geschäftsführer der Asklepios MVZ Nord GmbH.

Den Vorschlag, doch die Verlegung des gesamten MVZ zu beantragen, hält Stubbe für wenig hilfreich. "Derzeit stimmt die KVH nicht mal zu, wenn MVZ wenige Hundert Meter an derselben Straße verlegt werden sollen."