45 Abgeordnete sollen die Bergedorfer Bezirksversammlung bilden - 19 Mandate werden über die Bezirkslisten vergeben, 26 Abgeordnete gelangen über die sieben Wahlkreise in das Parlament.

Bei der Bezirkswahl am 25. Mai hat jeder Wahlberechtigte zweimal fünf Stimmen: Fünf werden auf der Bezirksebene vergeben, fünf auf der Ebene des Wahlkreises.

Auf Bezirksebene können die fünf Stimmen einer oder mehreren Parteienlisten oder direkt einem oder mehreren Kandidaten gegeben werden.

Die Stimmen dürfen auf verschiedene Parteienlisten und Kandidaten verteilt oder auch gehäuft werden. Alle Kombinationen sind erlaubt. Es dürfen aber nicht mehr als fünf Kreuze gemacht werden!

Beispiel: Sie sympathisieren gleichermaßen mit Positionen von Partei A und Partei B und halten aber auch Politiker XYZ der C-Partei für geeignet. Dann könnten Sie beispielsweise der A-Liste und der B-Liste je zwei Stimmen und XYZ eine Stimme geben.

Auch für die Abstimmung im jeweiligen Wahlkreis gibt es fünf Stimmen, die verteilt oder gehäuft vergeben werden können. Hier stehen aber nur einzelne Personen, keine Parteienlisten zur Wahl.