Hamburg. Der Angriff am Hamburger Hauptbahnhof wäre fast tödlich ausgegangen. Nun erging das Urteil für den 33-Jährigen.
Wegen einer Serie von Angriffen auf Menschen an Bahnhöfen hat das Landgericht Hamburg einen Angeklagten zu neun Jahren Haft verurteilt. Die Strafkammer verhängte am Freitag zudem Sicherungsverwahrung.
Das bedeutet, dass der 33-Jährige auch nach Verbüßung der Haftzeit nicht auf freien Fuß kommt, solange er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Die Vorsitzende Richterin Birgit Woitas sprach von einer „Grundaggressivität“, die dem Angeklagten innewohne.
Messerangriff auf Obdachlosen am Hamburger Hauptbahnhof
Das schwerste Verbrechen beging der 33-Jährige nach Überzeugung des Gerichts am 13. März 2022 am Hauptbahnhof. Dort sei er mit einem Obdachlosen, der ihn um eine Zigarette angebettelt habe, in Streit geraten und habe ihn zunächst geschlagen und getreten.
Dann sei er dem flüchtenden Mann gefolgt und habe ihm mit großer Wucht ein Messer in den Rücken gestoßen. Nur dank einer schnellen notärztlichen Behandlung habe der 31-Jährige überlebt. Die Kammer wertete die Tat als versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung.
Angeklagter verübte eine Tat sechs Tage nach Gefängnis-Entlassung
In den fünf Monaten davor beging der Türke drei weitere Körperverletzungen an U- und S-Bahnhöfen. Die erste dieser Taten hatte er nur sechs Tage nach Entlassung aus dem Gefängnis verübt. Dort hatte er wegen einer anderen Messertat an einem U-Bahnhof in Untersuchungshaft gesessen.
Der Staatsanwalt hatte zehn Jahre Haft und Sicherungsverwahrung beantragt, der Verteidiger hielt seinen Mandanten in nur zwei Fällen für schuldig und hatte sich für eine Freiheitsstrafe unter zwei Jahren ausgesprochen.
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Sein Mandant habe bei dem Streit am 13. März vergangenen Jahres nur seinen Kontrahenten loswerden wollen, hatte der Verteidiger Gregor Jezierski am Freitag vor der Schwurgerichtskammer am Landgericht vor dem Urteil erklärt.Sein Mandant habe nicht in Tötungsabsicht gehandelt, sondern dem anderen Mann lediglich in Schulter oder Arm stechen wollen.
Prozess um Messerangriff: Staatsanwaltschaft fordert zehn Jahre Haft
Die Staatsanwaltschaft hatte am Dienstag zehn Jahre Haft und Sicherungsverwahrung für den 33-Jährigen gefordert. Die Vorwürfe zu insgesamt sechs Straftaten hätten sich in dem seit sechs Monaten laufenden Prozess bestätigt, sagte der Staatsanwalt.
Die Härte der vom Staatsanwalt geforderten Strafe habe ihn überrascht, sagte dagegen Jezierski. Sein Mandant sei wegen Alkohol und Drogen bei den beiden eingeräumten Taten vermindert schuldfähig gewesen. In den vier übrigen Anklagepunkten plädierte er auf Freispruch. Eine Sicherungsverwahrung sollte das Gericht - wenn überhaupt - unter Vorbehalt verhängen. Der Verteidiger beantragte zudem, den Angeklagten in eine Entziehungsklinik einzuweisen. Die Kammer wollte ihr Urteil noch am Freitag verkünden.
Gegen das Urteil kann der Angeklagte Revision einlegen.
dpa