Corona Hamburg

Maskenpflicht im HVV endet – Inzidenz weiter auf Talfahrt

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Ab 1. Februar müssen die Fahrgäste in Bussen und Bahnen des HVV keine Maske mehr tragen.

Ab 1. Februar müssen die Fahrgäste in Bussen und Bahnen des HVV keine Maske mehr tragen.

Foto: Imago Images

Die Corona-Lage in der Hansestadt entspannt sich. Einige Maßnahmen laufen zum Monatsende aus. Welche aber erhalten bleiben.

  • Am 1. Februar endet in Hamburg die Maskenpflicht beim HVV
  • In Schleswig-Holstein endete die Maskenpflicht bereits zum Jahreswechsel
  • In Niedersachen endet die Maskenpflicht am 2. Februar

Hamburg. Für die Fahrgäste des HVV wird es ein ungewohntes Gefühl werden. Ab 1. Februar müssen in Bussen und Bahnen keine Maske mehr getragen werden. Einen Tag später zieht Niedersachsen nach. In dieser Woche wird auch die Maskenpflicht im Fernverkehr der Deutschen Bahn aufgehoben.

Die Maskenpflicht wurde unmittelbar nach Ausbruch der Pandemie im Jahr 2020 eingeführt. Zwischenzeitlich gab es in Hamburg eine FFP-2-Maskenpflicht. Zuletzt mussten die Fahrgäste lediglich eine medizinische Maske tragen.

Corona Hamburg: Hohe Impfquote und durchgemachte Infektionen

Die Zahlen der Corona-Infektionen in Hamburg gehen seit Wochen zurück, in der Hansestadt gibt es eine hohe Impfquote und viele Hamburgerinnen und Hamburger haben die Infektion schon durchgemacht: Die Lage entspannt sich. Am Montag wies das Dashboard des Robert Koch Instituts eine Inzidenz in Höhe von 39,2 Infektionen pro 100.000 Einwohner aus. In den vergangenen sieben Tagen infizierten sich laut RKI 726 Menschen mit dem Coronavirus.

Diese Zahlen sind allerdings mit Vorsicht zu genießen, schließlich lässt bei einem positivem Schnelltest kaum noch jemand einen PCR-Test zur Bestätigung machen. Die Dunkelziffer der an Corona erkrankten Menschen dürfte deutlich höher sein.

Trotzdem hatte Gesundheitssenatorin Melanie Schlotzhauer bereits am 13. Januar ein Auslaufen der Maßnahmen verkündet.

Damit sind ab 1. Februar auch zwei wichtige Maßnahmen zur Verhütung von Infektionen beendet: Im Öffentlichen Nahverkehr endet die Maskenpflicht und für Corona-Infizierte entfällt die fünftägige Isolationspflicht. Es gelten aber weiter, bis zum 7. April, folgende Regelungen:

  • In Einrichtungen des Gesundheitswesens (z. B. Arztpraxen) ist weiterhin das Tragen einer FFP2-Maske für Patienten vorgeschrieben. Auch Besucher von Einrichtungen für vulnerable Personen (z. B. Krankenhäuser, Pflegeheime) müssen eine FFP2-Maske tragen.
  • Für den Besuch von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern ist weiterhin ein negativer Test erforderlich

Corona Hamburg: Gesundheitssenatorin Schlotzhauer setzt auf Eigenverantwortung

Die Hamburger Gesundheitssenatorin setzt jetzt, nach fast drei Jahren Pandemie, vor allem auf die Eigenverantwortlichkeit der Hamburger: "Damit kann jede und jeder für sich entscheiden, wann das Tragen einer Maske sinnvoll ist. Zudem gilt nicht nur für Infektionen mit dem Corona-Virus: Wer krank ist, bleibt zu Hause.“

Zugleich mahnt sie zu weiterer Vorsicht, denn das Coronavirus ist nicht verschwunden. "Eine Impfung bleibt der beste Schutz vor einer schweren Erkrankung. Dort, wo es räumlich eng ist oder sehr viele Menschen zusammenkommen, hilft das Tragen einer Maske, das Ansteckungsrisiko deutlich zu senken", sagt Schlotzhauer.

Das Infektionsgeschehen werde seitens der Behörden weiter genau beobachtet, um im Falle einer Veränderung der Lage entsprechend reagieren zu können.

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( cw/ber )

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