Hamburg. Hamburger Oberverwaltungsgericht weist Beschwerde der Polizei zurück. Schlafzelte am Standort Volkspark bleiben erlaubt.
Oberverwaltungsgericht Hamburg
Hamburg. Hamburger Oberverwaltungsgericht weist Beschwerde der Polizei zurück. Schlafzelte am Standort Volkspark bleiben erlaubt.
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