Justiz

Gegenvorschlag zu Marc Tully als OLG-Präsidenten

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Marc Tully ist seit zwei Jahren Präsident des Landgerichts und war zuvor Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht.

Marc Tully ist seit zwei Jahren Präsident des Landgerichts und war zuvor Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht.

Foto: Roland Magunia / HA

Landessozialgerichts-Präsident Wolfgang Siewert hat jedoch nur Außenseiterchancen. Tullys Wahl gilt weiterhin als sicher.

Hamburg.  Eigentlich war die Neubesetzung des höchsten Richterpostens in Hamburg schon eine ausgemachte Sache: Die breite Zustimmung im Richterwahlausschuss für Marc Tully, den Präsidenten des Landgerichts, als neuen Präsidenten des Oberlandesgerichts galt als sicher. Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) hat sich für Tully ausgesprochen. Doch kurz vor der Entscheidung des Gremiums am 18. November gibt es nun einen Gegenvorschlag.

Drei Mitglieder des 14-köpfigen Richterwahlausschusses schlagen Wolfgang Siewert, den Präsidenten des Landessozialgerichts, als Nachfolger von Erika Andreß vor, die Ende Oktober in den Ruhestand gewechselt ist. Pikant: Einer der Siewert-Befürworter ist Gallinas Parteifreund und Rechtsanwalt Ernst Medecke. Unterstützt wird der Vorschlag von Rechtsanwalt Arne Timmermann und Richter Frank Frind, die beide als bürgerliche Mitglieder auf Vorschlag der Linken in den Ausschuss gewählt wurden.

Die Wahl Tullys gilt dennoch weiterhin als sicher

Tully wird zugutegehalten, dass er in den zwei Jahren als Landgerichtspräsident integrierend gewirkt hat und gut vernetzt ist. Andererseits gilt er als eher konservativer Strafrichter. Möglicherweise hat diese Einschätzung bei dem Gegenvorschlag eine Rolle gespielt.

Nach Einschätzung von Beobachtern gilt die Wahl Tullys dennoch weiterhin als sicher. Danach sollen sich sowohl die richterlichen Mitglieder (die „Richterbank“) als auch die von der SPD entsandten Mitglieder des Gremiums weiterhin für Tully aussprechen. Es kommt hinzu, dass Medecke und Timmermann stellvertretende Mitglieder des Richterwahlausschusses sind, die zwar ein Vorschlagsrecht haben, aber nicht an der Abstimmung teilnehmen dürfen.

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Der Richterwahlausschuss zeichnet sich aber nicht zuletzt durch seine Unabhängigkeit aus, die zu mancher Überraschung führt. Das musste auch Gallina in ihrer kurzen Amtszeit schon erleben: Ihr Vorschlag für den Posten des Direktors des Amtsgerichts Blankenese, Götz Göttsche, fiel Mitte August im Richterwahlausschuss durch. Nach einem Patt im ersten Wahlgang stimmte der Ausschuss beim zweiten Votum für die Vizedirektorin Anja Fanselow, die erst während der Sitzung von grüner Seite vorgeschlagen worden war.

( pum )

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